Hallo Liv Joti,
Eine Nachzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung für unversicherte Zeiten, die Sie im Ausland verbracht haben, ist gesetzlich grundsätzlich nicht vorgesehen.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gibt es seit dem 01.01.2018 lediglich in der betrieblichen Altersversorgung steuerfreie Nachzahlungsmöglichkeiten um dort entstandene Beitragslücken schließen zu können. Diese Regelungen gelten nicht für gesetzliche Rentenversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung