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Experten-Antwort

Nahtlosigkeit

von Bechterew05.02.2018 | 13:50
426 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, Ich bekomme seid Februar 2013 die volle und unbefristetete Erwerbsminderungsrente wegen einer rheumatischen Erkrankung. Ich bin 1958 geboren und habe bis zum letzten Tag immer ohne Unterbrechungen in Vollzeit gearbeitet. Eine Überprüfung seitens der Rentenversicherung hat bei mir noch nicht stattgefunden. Ich habe trotzdem diese Frage. Wenn einem die EWR-Rente nach einer Überprüfung entzogen wird (es heisst ja, die Rente kann jederzeit überprüft werden) gilt dann z. Bsp. bei mir die Nahtlosigkeit? Vielen Dank für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.02.2018 | 15:24

Unter Nahtlosigkeitsregelung versteht man den Anspruch auf Arbeitslosengeld eines nicht nur vorübergehend Leistungsgeminderten, der keine versicherungspflichtige Beschäftigung mehr ausüben kann - somit nicht "verfügbar" ist -, bei dem aber auch verminderte Erwerbsfähigkeit (noch) nicht festgestellt wurde. Die Nahtlosigkeitsregelung überbrückt also eine Phase bis zur Klärung der Zuständigkeit zwischen Agentur für Arbeit und gesetzlicher Rentenversicherung.

3 Antworten

Bechterewam 05.02.2018 | 14:25
Hallo Schorsch, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte den EWR Antrag im November 2012 gestellt. Im Dezember musste ich zum Gutachter und Ende Januar 2013 kam der Rentenbescheid. Im Krankengeldbezug war ich nie! Danke nochmal für die ausführliche Antwort. Jetzt weiss ich was Nahtlosigkeit bedeutet! LG
Schorscham 05.02.2018 | 14:10
Bis zu Ihrer Rentenbewilligung oder während Ihres Rentenbezuges? Nein. Die sogenannte "Nahtlosregelung" nach § 145 SGB III betrifft nur Leistungsgeminderte, deren Krankengeldanspruch erloschen ist und über deren Antrag auf EM-Rente noch nicht entschieden wurde. Wenn jedoch eine EM-Rente entzogen wird weil keine rentenrelevante Erwerbsminderung mehr vorliegt, dann bekommt man allenfalls eventuell eine Weile Arbeitslosengeld 1, sofern man sich intensiv um Arbeit bemüht. MfG
Bechterewam 05.02.2018 | 16:07
Vielen Dank!
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