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Experten-Antwort

Nahtlosigkeitsregelung

von amoticon19.09.2018 | 12:49
164 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin seit über 1,5 J. krank und ausgesteuert. Es ist bereits eine Reha erfolgt mit dem Ergebnis, daß ich in meinem Beruf unter 3 Std arbeitsfähig bin, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Einschränkungen 3- unter 6 Std. Dieses sieht der ärztliche Dienst des Arbeitsamtes genauso. Ein Antrag auf Erwerbminderung läuft und mein Arbeitgeber hat mich nicht entlassen. Ich habe Alg 1 rechtzeitig beantragt. Dieses wurde gekürzt auf die Zeit, die ich dem Arbeitmarkt zur Verfügung stehe. Warum trifft auf mich §145.1.3. Abs 2 SGB nicht zu, so daß ich mein volles Alg 1 bekomme? Vielen Dank im voraus....amoticon

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.09.2018 | 13:40

Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Ich kann die Entscheidung nicht nachvollziehen.

8 Antworten

DRVam 19.09.2018 | 12:57
Das ist eine Frage die in den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit fällt.
Misam 19.09.2018 | 14:45
Das hat das Arbeitsamt bei mir auch probiert! Du musst gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und begründen, dass dir, solange der Antrag auf EM Rente läuft, das volle ALG1 zusteht. Nach 145 SGB III darf dir eine mangelnde Leistungsfähigkeit für den Zeitraum des EM Antrag nicht zur Last gelegt werden und das ALG1 bspw auf die durch den ärztlichen Dienst festgestellte Dienstleistung gekürzt werden. Das steht so eindeutig in den Arbeitsanweisung zu 145 drin sie probieren es doch. Ich habe mich damals mit dem Widerspruch direkt auch per Distaufsichtsbeschwerde an die Leitung gewandt. Nicht mal 24 h später habe ich einen Anruf des Teamleiters erhalten dass der geändert Bescheid auf dem Weg ist und die Mitarbeiterin das fehlinterpretiert hatte. Für so einen Fehler liest man das gleiche Vorgehen aber zu häufig. Wende dich am besten noch heute an den Sachbearbeiter und wenn der nicht entgegenkommt heute noch den Widerspruch in die Post.
Misam 19.09.2018 | 14:46
Dienstleistung sollte Restleistung heißen
amoticonam 19.09.2018 | 17:36
Vielen Dank für die Antworten, obwohl offensichtlich falsches Forum. Ihr habt mir sehr geholfen und ich werde Widerspruch einlegen. Liebe Grüße, amoticon
amoticonam 19.09.2018 | 17:36
Vielen Dank für die Antworten, obwohl offensichtlich falsches Forum. Ihr habt mir sehr geholfen und ich werde Widerspruch einlegen. Liebe Grüße, amoticon
amoticonam 19.09.2018 | 17:36
Vielen Dank für die Antworten, obwohl offensichtlich falsches Forum. Ihr habt mir sehr geholfen und ich werde Widerspruch einlegen. Liebe Grüße, amoticon
amoticonam 19.09.2018 | 17:36
Vielen Dank für die Antworten, obwohl offensichtlich falsches Forum. Ihr habt mir sehr geholfen und ich werde Widerspruch einlegen. Liebe Grüße, amoticon
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