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Experten-Antwort

Nahtlosigkeitsregelung

von Chris25.01.2013 | 13:38
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Frage, die hier bestimmt beantwortet werden kann: während des Bezuges von ALG I wurde ein EM-Rentenantrag gestellt, der noch immer nicht entschieden ist. Der ALG-Bezug endet in 3 Wochen. Bis zur Entscheidung zahlt meines Wissens das Arb.Amt nach § 125 weiter. Sollte der Antrag aber abgelehnt werden, muss dann das Geld zurückgezahlt werden ?? Vielen Dank schon mal.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris,

bitte erkundigen sie sich schnellstmöglich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit darüber, welche Ansprüche Sie dort haben, sobald Ihr Arbeitslosengeld I ausläuft, damit Sie nicht in finanzielle Probleme geraten.

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21 Antworten

KSCam 25.01.2013 | 15:05
Diese Frage sollten Sie doch besser bei der Agentur stellen, diese Behörde (und nicht die DRV) entscheidet, ob und wie lange Sie ALG 1 erhalten. Aus dem Bauch heraus würde ich allerdings sagen, dass Sie auf dem Holzweg sind. M.E. endet Ihr ALG 1 wenn die Höchstdauer rum ist und man kann es nicht mit dem "Trick über die Rente" verlängern. Hätten Sie Recht, würde jeder gegen Endes seines ALG Anspruches noch ganz schnell den Rentenantrag stellen, weil er erwerbsgemindert ist und hätte damit sein ALG verlängert. Ich glaube kaum, dass das funktioniert. Wenn bei ALG 1 Ablauf noch nicht über die Rente entschieden ist, kommt m.E. bestenfalls ALG 2 in Betracht, falls entsprechende Bedürftigkeit vorliegt.
Larsonam 25.01.2013 | 15:07
Wie kommen Sie denn darauf, das das ALG I bis zum Entscheid über ihren Antrag immer weiter gezahlt wird ? Das stimmt so nun nicht. ALG I bekommen Sie - laufender Rentenantrtag hin oder her - nur max. bis zum Ende ihrer individuellen ALG I Bezugsdauer. Das heisst Sie haben dann in 3 Wochen ein riesen Problem!! I Ist die ALG I Bezugsdauer nämlich abgelaufen und es gibt noch keine Entscheidung uber den Rentenantrag bleibt ihnen nur ALG II ( gibts aber nur bei Bedürftigkeit ) zu beantragen oder zum Sozialamt zu gehen. Sollte später die Rente auch rückwirkend genehmigt werden werden deise Leistungen natürlich mit der Rentennachzahlung für die sich überschneidenden Leistungen verrechnet. Sie können ja nicht für den selben Zeitraum 2 Leistungen erhalten. Sie selbst brauchen aber keinesfalls etwas zurückzahlen. Die zu erstattenden Summen rechnet die RV alle dann direkt mit der Agentur für Arbeit und gegebf. anderen Leistungsträgern ab. Sollte dann noch Geld übrig sein bekämen Sie dies sogar noch ausgezahlt. Sollte die Rente später rechtskräfitg abgelehnt brauchen Sie natürlich das erhaltene ALG I / ALG II oder Sozialgeld nicht zurückzahlen. Warum auch ? Sie haben/hatten ja Rechtsanspruch auf diese Zahlungen.
Otto N.am 25.01.2013 | 15:16
Sie sind tatsächlich auf dem Holzweg! Wie @KSC völlig korrekt festgestellt hat, endet Ihr Alg I-Anspruch SPÄTESTENS zum Ende des individuellen Anspruchs-Zeitraumes. Die Nahtlosigkeitsregelung besagt lediglich, dass der Versicherte auch dann Arbeitslosengeldbezugsberechtigt sein kann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung steht, solange nicht rechtswirksam über seinen Rentenantrag entschieden wurde. Dass sich dadurch die Anspruchsdauer verlängert, ist schlicht und einfach unzutreffend. Sie sollten daher frühzeitig Kontakt zu Ihrem zuständigen Jobcenter aufnehmen um eventuelle Alg II-Ansprüche geltend zu machen.
Amselam 25.01.2013 | 16:45
Bei mir ist es so gewesen, dass mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I im November 2013 ausgelaufen ist. Da mein Mann sein Einkommen zu hoch ist (hoch ist relativ), erhalte ich kein Arbeitslosengeld II. Das bedeutet, im laufenden Widerspruchsverfahren, welches jetzt schon seit Februar 2012 dauert, erhalte ich seit November 2012 keine Zahlungen mehr. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen, schnellstmöglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen, damit Sie die Zeit überbrücken können. Seit gestern weiß ich, dass mein Widerspruch bearbeitet worden ist und ich nächste Woche den Bescheid per Post erhalte. Ihnen alles Gute!!!
Heidiam 25.01.2013 | 16:54
Leider muss ich das bestätigen. Bei mir lief das ALG 1 am 03.12.2012 aus. Zu dieser Zeit lief schon mein Antrag auf EM-Rente. Erst am 22.12.2012 bekam ich dann den Rentenbescheid. Das ALG wurde bei mir ebenfalls nicht verlängert.
Otto N.am 25.01.2013 | 20:03
Zitat von Karl Schultze anzeigenausblenden
Wie Recht Sie haben! Solche klugen Menschen hatte ich bereits in der Reha-Klink als Tischnachbarn. Die rieten tatsächlich dazu, bis zum letzten Tag mit der Rentenantragsstellung zu warten, damit bloß kein Tag mit Kranken-/ oder Arbeitslosengeld verloren geht. Dass es aber u.U. Monate oder Jahre dauern kann, bis rechtswirksam über einen Rentenantrag entschieden wird, haben dies "klugen Leute" nicht bedacht. Auch mir fehlt jegliches verständnis für solche Leute!
Karl Schultzeam 25.01.2013 | 20:59
So ist. Ich meine nach max. 1 Jahr der ununbrochenen Arbeitsunfähgikeit sollte doch wohl jedem klar sein, das er sich mal langsam aber sicher Gedanken machen sollte ob und wie es mit der Arbeits-/Ewerbsfähigkeit dann weiter geht und ob nicht besser eine Rentenantrag dann mal gestellt werden sollte. Das Abwarten ob die Kasse oder die AfA einen Rehanatrag erzwingen wird finde ich - vom finanziellen Aspekt einmal ganz abgeshen - skandalös. Der Versuch der kompletten " Ausnutzung " der 1,5 Jahre Krankengeld und dem anschließenden noch 1 Jahr ALG I - Gesamt also 2,5 Jahre kann dann voll in die Hosen gehen.
Karl Schultzeam 25.01.2013 | 17:38
Und was lernen wir alle daraus ? Das man eben den EM-Antrag von sich aus f r ü h z e i t i g stellt und nicht versucht das meist höhere Krankengeld / ALG I bis zum letzten Tag auszunutzen. Mein Mitleid hält sich darum bei vielen diesen Leuten in Grenzen bzw. ist nicht vorhanden. Das natürlich durch verschiedene - nicht vorhersehbare Umstände - wie z.b. einen Widerspruch einlegen zu müssen so ein Verfahren dann verzögert wird und man somitdann aus der ALG I Bezugsdauer fällt ist eine andere Sache. Aber mir " zocken " da zu viele Leute im Vorfeld zu lange rum um die höheren Leistungen zu kassieren. Das möchte ich nur allgemein mal festhalten und betrifft ausdrücklich nicht hier postende Personen !! Es kann sich aber jeder gerne diesen Schuh anziehen wenn er meint er passt ihm...
stuosiam 26.01.2013 | 06:48
ich finde eure aussagen doch sehr verallgemeinert. nach einem jahr au die emr zu beantragen führt doch meistens nur zur ablehnung, weil man ja noch nicht alle therapien ausgeschöpft hat. ausserdem wird man dann im normalfall erst mal zur reha geschickt diese prozedur dauert ja schon mit beantragung mindestens 2 monate! in meinem fall habe ich im februar 2010 die reha beantragt und bin erst im nov.10 zur reha gekommen. also ihr seht man sollte da nicht alle über einen kamm scheren. übrigens gibt es kein jahr alg1 nach §145 sondern nur 8 monate nach der aussteuerung! und wenn dann der partner nicht ehemann zu viel verdient :-) dann darf man sich auch noch selbst freiwillig krankenversichern 160 euro pro monat. aber wahrscheinlich sitzt ihr schön gemütlich in einem bürosessel mit unkündbarer arbeitsstelle so dass ihr gar keinen existenzdruck kennt. hoffentlich werdet ihr nicht auch mal in so eine situation kommen, denn dann ist dass gejammer groß.
Kramer, Michaelam 26.01.2013 | 08:27
Der Gesetzgeber sollte dringend den Zeitraum der Krankengeldzahlung veringern. 1,5 Jahre Bezugsdauer sind doch viel zu lang. Desweiteren kann es nicht sein, das jede Krankenkasse individuell und nach Gütdünken entscheided wann der Erkrankte die Aufforderung zur Beantragung einer Reha bekommt. Der eine wird nach 2 Monaten dazu aufgefordert , der andere nach 1 Jahr und der dritte in den ganzen 1.5 Jahre gar nicht. Hier muss ein klares Datum vorgegeben werden. Die Regelung könnte z.b. so aussehen das die Kassen max. nach 1 Jahr den Erkrankten zur Rehaantragstellung auffordern MÜSSEN !
Otto N.am 26.01.2013 | 19:01
Zitat von stuosi anzeigenausblenden
Ich bin selbst erwerbsgeminderter Rentenbezieher und habe meinen Rentenantrag von mir aus gestellt, als ICH mich für erwerbsgemindert hielt. Das war noch während meiner damaligen Reha-Maßnahme, als mich die Ärzte und Physiotherapeuten noch gar nicht als erwerbsgemindert eingestuft hatten. Da es fast genau zwei Jahre gedauert hat, bis rechtswirksam über meinen Rentenantrag entschieden wurde, wäre ich sehr schlecht beraten gewesen, wenn ich auf den Rat meiner Mit-Rehabilitanten gehört hätte und den Rentenantrag erst nach Erhalt des Reha-Abschlußberichtes gestellt hätte. Ihre Annahme, dass ein Rentenantrag nach "nur" einem Jahr AU "meistens" scheitert, ist schon alleine deshalb unzutreffend, weil es immer auf die Krankheiten oder Behinderungen ankommt unter denen man leidet. Manche Kranheiten können therapierbar und heibar sein, manche aber definitiv nicht. Und das wissen auch die sozialmedizinischen Gutachter der DRV!
Analystam 26.01.2013 | 20:34
@stuosi labert hier wie immer dummes Zeug. Null Ahnung aber auf dicke Hose machen. Gescheitert im Leben halt.
Verbeamtetam 27.01.2013 | 01:13
Ich weiß gar nicht was Ihr Euch alle so aufregt ???? Seit ich für dienstunfähig erklärt wurde, bekomme ich von meinem Dienstherrn jeden Monat ungekürztes Geld, so als ob ich arbeiten würde. ALG I, ALG II, Nahtlosigkeit, Zeiträume, Fristen, womöglich gar kein Geld mehr ????????? Wasn das ??????????? Verbeamtet
Alinaam 27.01.2013 | 07:30
Zitat von Verbeamtet anzeigenausblenden
Ich auch. Bin seit 25 Jahren im Öffentlichen Dienst. Trotzdem gehört Ihre Antwort hier nicht hin und trägt auch nicht dazu bei, dem Themenstarter zu helfen.
Oberamtsratam 27.01.2013 | 15:57
Zitat von Verbeamtet anzeigenausblenden
Sehe ich auch so. Sind doch alle slber schuld die es versäumnt haben Beamter zu werden. Aber nicht alle haben was in der Birne und bleiben dann für immer Arbeiter/Angestellte. Mein Mitleid hält sich da in Grenzen.
arniam 27.01.2013 | 17:20
mein vorschlag, den öffentlichen dienst abschaffen und damit alle privilegien
Anitaam 27.01.2013 | 21:10
@Oberamtsrat Anderen Leuten werfen Sie vor, nichts im Kopf zu haben, weil sie angestellt sind. Wenn ich aber sehe, wie Sie Satzzeichen setzen (oder leider auch nicht), wird mir ganz anders.
arniam 28.01.2013 | 04:34
abschaffung des öffentlichen dienstes war natürlich ironisch gemeint:-) fakt ist nur, dass man ja wieder mal aus obigen beiträgen sieht wer da so alles öffentliche gelder bezieht. und oftmals sind es diejenigen die dann dienstunfähig sind, sich aber hier über arbeitnehmer lustig machen, weil es bei denen um die nackte existenz geht. kann natürlich der, der im trockenen sitzt und durch steuergelder seinen hintern gewärmt bekommt nicht verstehen. anscheinend ist diesen typen nicht klar, dass ohne diese "dummen" arbeitnehmer ihre bezüge und pensionen nicht fliessen würden!!!
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