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Experten-Antwort

nahtlosigkeitsreglung

von maurer28.03.2015 | 18:42
1019 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Widerspruch läuft auf EU Rente.Im Rahmen der Nahtlosigkeits-Reglung AG 1 beantragt.Von Krankenkasse ausgesteuert.Weiterhin AU geschrieben.Muß ich auf die persönliche Frage von der AfA ,ob krankgeschrieben :Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maurer,

da die Agentur für Arbeit über Leistungen in Form von Arbeitslosengeld entscheiden wird, ferner prüft, ob Sie vermittelbar sind, ist es von deren Seite nicht unerheblich zu wissen, ob Sie arbeitsfähig sind oder nicht.

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3 Antworten

Schorscham 28.03.2015 | 18:56
Sie müssen ALLE leistungsrelevanten Fragen korrekt beantworten. Sofern ein (theoretisches) Restleistungsvermögen festgestellt wurde, darf Sie die BA sogar in Arbeit vermitteln. Ihr laufendes Rentenverfahren ist kein Hinderungsgrund.
Schorscham 28.03.2015 | 19:09
Auch interessant: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_… Zitat:" Die Agentur für Arbeit hat den betroffenen Arbeitslosen unverzüglich aufzufordern, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen (§ 145 Abs. 2 SGB III). Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er zum Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld (somit rückwirkend) als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld......"
Herz1952am 30.03.2015 | 11:57
Hallo Maurer, solange Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, wird Sie das Arbeitsamt nicht vermitteln. Natürlich müssen Sie die Bescheinigungen regelmäßig lückenlos vorlegen. Sie zählen dann auch nicht in der Arbeitslosenstatistik mit. Deshalb genügt dem Amt auch nur: AU = ja. Falls Zweifel bestehen können Sie auch vom Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes vorgeladen werden. Dagegen ist natürlich auch Widerspruch möglich. Allerdings endet das ALG I auch mit Zeitablauf. Herz1952
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