Einige Informationen finden Sie unter dem Link: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/nahtlosigkeitsregelung_idesk_PI17574_HI1481825.html. Sobald Ihnen die Krankenkasse schriftlich den Termin der Aussteuerung mitteilt, würde ich mich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit melden. Auch hier im Forum gab es zu diesem Thema bereits mehrfache Anfragen und Sie können diese ja aufrufen (Forensuche).