Hallo Aminosäure,
überwiegend kann ich auf die Antworten in diesem Thread verweisen.
- freiwillige Beiträge neben Pflichtbeiträgen aus einem rv-pflichtigen Angestelltenverhältnis sind nicht möglich.
- Die abschließende Beurteilung der selbständigen Tätigkeit ist aus der Ferne etwas schwierig. Vermutlich nicht rentenpflichtig (dann auch nicht anzeigepflichtig), dann mit der Option evtl. für diese Selbständigkeit auf Antrag Pflichtbeiträge zahlen zu können. Der Hinweis auf die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht zielführend, da hier ggf. Beiträge anteilig derart runtergerechnet werden, dass die Höchstbeitragsgrenze nicht überschritten wird.
- Zur eigenen Sicherheit empfehle ich die Rentenpflicht (bzw. eben die Nicht-Rentenpflicht) vom Rententräger feststellen zu lassen. So haben Sie was in der Hand, was durchaus sinnvoll ist.