Sie führen die Altersteilzeitarbeit im sogen. Blockmodell durch. Das heißt, dass Sie in der Erwerbsphase weiter voll gearbeitet haben um in der anschließenden Freistellungsphase freigestellt zu werden. Sie haben also in der Erwerbsphase vorgearbeitet für die Freistellungsphase. Somit ist auch ein Nebenjob beim gleichen Arbeitgeber während der Freistellungsphase nicht mehr möglich.