Ist es zulässig, beim gleichen Arbeitgeber während der Freistellungsphase Altersteilzeit eine Nebentätigkeit auszuüben?
20.01.2007, 17:59
von
Dagmar
20.01.2007, 18:58
von
Knappe
Bei Blockmodellen in der Freistellungsphase ist eine "Nebenbeschäftigung" beim selben Arbeitgeber grundsätzlich nicht möglich, weil hierdurch am Ende des vereinbarten Altersteilzeitarbeitsmodells die geforderte Hälftigkeit nicht mehr gegeben ist.
Hinsichtlich der Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit an den Arbeitgeber können jedoch Ausnahmen geregelt werden. Dies hat der Versicherte bei seinem Arbeitgeber und mit der Bundesagentur für Arbeit selbst zu klären.
22.01.2007, 07:08
Experten-Antwort