Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Leon,
sollten Sie eine Renten wegen Erwerbsminderung erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet die Aufnahme einer Beschäftigung neben der Rente bei der DRV mitzuteilen. Die DRV prüft, ob es aufgrund des Hinzuverdienstes zu Änderungen bei der Rentenhöhe kommt. Regelmäßige Einkünfte aus einer Beschäftigung über 450 EUR führen dazu, dass die Rente nur noch anteilig gewährt wird. Wenn es sich um eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, ist der Arbeitgeber verpflichtet das erzielte Entgelt an die DRV zu melden.
Um etwaige Überzahlungen der Rente zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig mitteilen, seit wann die Beschäftigung aufgenommen wurde und wie hoch die Einkünfte sind.
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