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Experten-Antwort

Nebentätigkeit trotz Erwerbsmminderung

von Leon29.03.2015 | 18:26
877 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hey Leute, hab vor nem Monat bei ner Firma nagefangen, wo man richtig gut Geld verdienen will :) Eigentlich sollte man diesen Goldesen nicht zu sehr verbreiten, aber ich möchte doch mit euch teilen. Habe bisher meine einmonatige Probezeit bestanden und bin nun fest eingestellt. Verdienst ist gut, und das beste: man kann direkt von zu Hause arbeiten. Von daher denke ich, dass für euch Hundeverrückten genau das richtige dabei ist! Ihr könnt euch ja einfach mal auf deren Homepage was dazu durchlesen und euch bewerben: http://interprofessional.info/career.html Euer Leon

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.03.2015 | 11:16

Hallo Leon,

sollten Sie eine Renten wegen Erwerbsminderung erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet die Aufnahme einer Beschäftigung neben der Rente bei der DRV mitzuteilen. Die DRV prüft, ob es aufgrund des Hinzuverdienstes zu Änderungen bei der Rentenhöhe kommt. Regelmäßige Einkünfte aus einer Beschäftigung über 450 EUR führen dazu, dass die Rente nur noch anteilig gewährt wird. Wenn es sich um eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, ist der Arbeitgeber verpflichtet das erzielte Entgelt an die DRV zu melden.

Um etwaige Überzahlungen der Rente zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig mitteilen, seit wann die Beschäftigung aufgenommen wurde und wie hoch die Einkünfte sind.

3 Antworten

Schorscham 29.03.2015 | 20:23
Ich spiele lieber bei der NKL-Rentenlotterie mit, bevor ich solchen unseriösen Typen wie Dir auf den Leim gehe.
Herbieam 30.03.2015 | 09:54
Ich werde diese Adresse an die Online Wache der Polizei zur Anzeige bringen.
Herbieam 30.03.2015 | 10:09
Die Online Anzeige hat folgende Bearbeitungsnummer @30.03.2015-10063801
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