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Zur Experten-Antwort springenHallo Willi Cawello,
KSC hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Ergänzend: Die Nebenbeschäftigung kann sowohl in einer sozialversicherungspflichtigen oder versicherungsfreien Beschäftigung sein, als auch als selbständige Tätigkeit. Im letzten Fall kommt es für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenze auf den steuerrechtlichen Gewinn an. Soweit Sie die genannte Grenze von 450 Euro/Monat bzw. ab 01.07.2017 von 6300 Euro/Jahr überschreiten, kann auch eine Teilrente gezahlt werden.
Insbesondere wegen der neuen Regelungen ab Juli empfehle auch ich eine individuelle Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.
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