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Experten-Antwort

Nebenverdienst bei Altersrente

von Willi Cawello16.01.2017 | 17:52
1042 Ansichten
2 Antworten

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Im Laufe des Jahres beabsichtige ich als besonders langfristiger Versicherter in Rente zu gehen. Ich bin dann 64 Jahre alt (Jahrgang 1953) und habe 45.5 anerkannte Beitragsjahre. Kann ich nach dem Rentenbegin noch einer Nebenbeschäftigung nachgehen und wenn ja, welcher Art (z. B. sozialversicherungspflichtig oder Freiberuflich) und bis zu welcher Höhe. Mit bestem Dank für eine Info zu dem beschriebenen Themenkreis. Willi Cawello

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2017 | 08:06

Hallo Willi Cawello,

KSC hat Ihnen schon die richtige Antwort gegeben. Ergänzend: Die Nebenbeschäftigung kann sowohl in einer sozialversicherungspflichtigen oder versicherungsfreien Beschäftigung sein, als auch als selbständige Tätigkeit. Im letzten Fall kommt es für die Prüfung der Hinzuverdienstgrenze auf den steuerrechtlichen Gewinn an. Soweit Sie die genannte Grenze von 450 Euro/Monat bzw. ab 01.07.2017 von 6300 Euro/Jahr überschreiten, kann auch eine Teilrente gezahlt werden.

Insbesondere wegen der neuen Regelungen ab Juli empfehle auch ich eine individuelle Beratung in einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.

1 Antworten

KSCam 16.01.2017 | 18:48
Bis zum 30.06. gilt die Geringfügigkeitsgrenze (450 €) bis zu der Sie zuverdienen dürfen. Ab 01.07.17 gilt das neue Flexirentengesetz für den Zuverdienst, da sollten Sie sich individuell beraten lassen. Ab Regelalter (65+7 bei Jg 1953) ist der Zuverdienst unbegrenzt.
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