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Nebenverdienst bei Zwischenübergangsgeld

von Ratlosigkeit19.02.2021 | 14:46
64 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich werde eine LTA-Maßnahme beginnen und habe schon das Formular für Zwischenübergansgeld erhalten. Nun würde ich gerne vor Beginn der Maßnahme ein wenig Geld verdienen - unter 450€. Darf ich das oder kann ich das Ziwschenübergangsgeld dann nicht mehr bekommen? Viele Grüße

2 Antworten

-am 22.02.2021 | 07:13
Hallo Ratlosigkeit, in der Regel werden Entgelte, welche neben einem ÜG-Bezug erzielt werden, auf das ÜG angerechnet. Es findet somit eine Verminderung des Übergangsgeldbezuges statt. Bei geringfügigen und nicht versicherungspflichtigen Beschäftigungen ist dies jedoch nicht der Fall. Soweit neben der Hauptbeschäftigung, aus welcher das Übergnagsgeld berechnet worden ist, noche eine geringfügig entlohnte und nicht versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird, ist das dabei erzielte Entgelt grundsätzlich nicht anzurechnen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es bei bestehender Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit zu Konstellationen kommen kann, welche auch mit anderen Sozialträgern problematisch sein könnten. Eine abschließende Einschätzung Ihrer Anfrage kann daher nicht getroffen werden. Wir empfehlen daher, sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung Kontakt aufzunehmen. Dort kann man Ihnen unter Berücksichtigung aller Gegebenheiten eine sichere Auskunft geben. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ratlosigkeitam 25.02.2021 | 11:33
Hallo lieber Experte und vielen Dank für die Antwort. Mir geht es nur um das Zwischenübergangsgeld nach §71 SGB IX und ob man während dieses Bezuges jobben darf. Der Job wurde in geringer Stundenzahl auch während des ALG 1-Bezuges getätigt. Andere Sozialträger sind nicht mehr involviert. Dass ich während des LTA-Übergangsgeldes arbeiten darf, ist schon geklärt. Ich muss aber auch jetzt schon meine Rechnungen bezahlen können. VG
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