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Experten-Antwort

Netto-Hinzuverdienst bei Beschäftigung als Honorarkraft

von Michael N.14.02.2017 | 13:38
1652 Ansichten
7 Antworten

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Ich beziehe eine Altersrente für Schwerbehinderte. Mir wurde ein Hinzuverdienst in Höhe von etwa 1000 Euro als Lehrkraft auf Honorarbasis angeboten. Bei der Berechnung des Nettobetrages war ich doch etwas erstaunt. Hier die Berechnung: 1000 € brutto minus Sozialabgaben (Rentenversicherung 18,7 %, Krankenversicherung 16,8 %, Pflegeversicherung 2,55%, macht zusammen ein Sozialabgabebetrag 38,05 % gleich 380,50 €). 1000 € - 380,50 € = 619,50 € Von diesem Betrag müsste ich noch 30 % Steuern abziehen (meine Frau arbeitet auch, Grenzsteuersatz 30 %) und käme somit auf einen Nettohinzuverdienst von 619,50 – 185,85 = 433,65 €. Der Unterschied zwischen Netto und Brutto ist hier doch sehr hoch. Dann könnte ich doch gleich auf 450-Euro-Basis arbeiten. Ist das Berechnungsmodell in sich stimmig? Habe ich einen Fehler gemacht? Vielen Dank für die kompetenten Rückmeldungen! Freundliche Grüße Michael N.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.02.2017 | 14:54

Ob die Feststellung ihrer voraussichtlichen Nettoeinkünfte korrekt sind kann von uns

und in diesem Forum nicht beurteilt werden, da dies auch von mehreren Faktoren abhängig

ist (besteht Beitragspflicht zur Rentenversicherung / Krankenversicherung / Pflegeversicherung?,

wie hoch ist ihr individueller Steueranteil?);

Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 18,7 %; sofern eine versicherungspflichtig selbständige

Tätigkeit ausgeübt wird, ist von der Summe ihrer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ein Beitragsanteil

in dieser Höhe zu tragen.

Hinsichtlich ihres Anspruchs auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bitten wir um Beachtung,

dass der maßgebliche Hinzuverdienst das steuerrechtlich relevante Einkommen ist; insoweit ist ihr Bruttoarbeitseinkommen

für die Feststellung des Rentenanspruchs und die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze maßgebend.

Wir empfehlen zur Klärung der offenen Fragen zum Thema Hinzuverdienst / Versicherungspflicht

der selbständigen Tätigkeit einen Beratungstermin beim Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

Im übrigen wird auf unsere Antwort zu ihrer Anfrage vom 11.02.2017 zum Thema "Altersrente

für Schwerbehinderte" verwiesen

6 Antworten

Akimonam 14.02.2017 | 13:44
Ja, Der Fehler heißt "falsches Forum" , das hier ist ein Rentenforum. Bei einem Steuerberater da werden Sie geholfen.
Karl der Großeam 14.02.2017 | 14:01
Bei dieser Rente beträgt der max. hinzuverdienst 450,- €.
Felsenbirneam 14.02.2017 | 13:59
Hallo, sie haben korrekt gerechnet und auch erkannt, daß Sie sich mit einem 450 Euro besser stehen. Das ist die Realität. Vater Staat kassiert. Meine Frau hat auch die Steuerklasse 5 und fast 50% Abzüge. Mfg
Herz1952am 14.02.2017 | 17:32
Hallo Michael N., Vielleicht hat auch Ihr Arbeitgeber etwas falsch gemacht. Zur Zeit läuft z.B. ein Verfahren gegen das "Goethe-Institut", weil der Verdacht besteht, dass manche der Honorarkräfte gar nicht selbständig sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Honorartätigkeit längere Zeit dauert. Damit will das Institut die Beitragsanteile sparen. Bei einer kurzfristigen Honorartätigkeit könnte es aber um "freie Mitarbeit" handeln, so ein Rechtsanwalt.
Klugpuperam 14.02.2017 | 19:10
Hallo Michael N., der Terminus "Lehrkraft auf Honorarbasis" schreit geradezu nach einem Clearingverfahren. Wenn Sie so tätig werden wollen, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie wirklich als Selbstständiger zu sehen sind. Viele Lehrkräfte und Auftraggeber wundern sich hinterher.
W*lfgangam 14.02.2017 | 20:42
Hallo Michael N., und der Arbeitgeber weiß wirklich, was er da im Rahmen einer vermeintlich selbständigen Tätigkeit vom Brutto abzuziehen gedenkt? ;-) Gemeinhin nennt man das eine abhängige Beschäftigung - ggf. sogar mit tarifvertraglichen Vorgaben. Bei einer Altersvollrente wären Sie somit von der Rentenversicherungspflicht befreit. (Honorar Brutto = Netto-Zahlung, um den Rest müssen Sie sich selbst kümmern) ;-) Wie alt ist das Mäuschen dort in der PA, die Verträge und 'Abrechnung' macht? Ist das irgendsoein Klitschenverein/Schulträger, der die Rechtsprechung und ggf. 'Strafnachzahlungen' zu dieser 'Problematik' nicht mitbekommen hat? Daneben entsteht das Problem Hinzuverdienst bei vorgezogener Rente - sofern Sie noch nicht die Regelaltersgrenze überschritten haben ...hat Ihnen Expertenrat schon unter die Nase gerieben sowie die Empfehlung, sich dringendst an die nächste Beratungsstelle zu wenden. Gruß w.
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