Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenOb die Feststellung ihrer voraussichtlichen Nettoeinkünfte korrekt sind kann von uns
und in diesem Forum nicht beurteilt werden, da dies auch von mehreren Faktoren abhängig
ist (besteht Beitragspflicht zur Rentenversicherung / Krankenversicherung / Pflegeversicherung?,
wie hoch ist ihr individueller Steueranteil?);
Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt 18,7 %; sofern eine versicherungspflichtig selbständige
Tätigkeit ausgeübt wird, ist von der Summe ihrer Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ein Beitragsanteil
in dieser Höhe zu tragen.
Hinsichtlich ihres Anspruchs auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen bitten wir um Beachtung,
dass der maßgebliche Hinzuverdienst das steuerrechtlich relevante Einkommen ist; insoweit ist ihr Bruttoarbeitseinkommen
für die Feststellung des Rentenanspruchs und die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze maßgebend.
Wir empfehlen zur Klärung der offenen Fragen zum Thema Hinzuverdienst / Versicherungspflicht
der selbständigen Tätigkeit einen Beratungstermin beim Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.
Im übrigen wird auf unsere Antwort zu ihrer Anfrage vom 11.02.2017 zum Thema "Altersrente
für Schwerbehinderte" verwiesen
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