Hallo Kanta,
Hinterbliebenenrenten werden für längstens zwölf Kalendermonate vor dem Monat geleistet, in dem die Rente beantragt wird. Die Beginnsregelung gilt sowohl bei der erstmaligen Rentenzahlung als auch bei der Wiedergewährung einer Rente (eine Wiedergewährung liegt vor, wenn nach Wegfall einer Rente die Anspruchsvoraussetzungen für diese Rente - nach einem anspruchslosen Zeitraum - erneut erfüllt werden).