Hallo Sonnenblume,
grundsätzlich können Sie einen neuen Antrag stellen.
Evtl. wird dieser jedoch von Ihrem Rentenversicherungsträger als unzulässig abgewiesen, weil ein Klageverfahren läuft.
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Hallo Sonnenblume,
grundsätzlich können Sie einen neuen Antrag stellen.
Evtl. wird dieser jedoch von Ihrem Rentenversicherungsträger als unzulässig abgewiesen, weil ein Klageverfahren läuft.
Da das erste Rentenverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, macht ein neuer Rentenantrag keinen Sinn.
Danke Hotzenplotz für Ihren markanten Beitrag. Bleiben Sie besser mit Ihrer Fäkalsprache im (a)sozialen Tachelesforum. Dort versteht man Sie und Ihre Ansichten sicherlich auf Anhieb!Mein Widerspruchs-/Klageverfahren bis zur ersten Instanz dauerte ziemlich genau zwei Jahre. Da das aber schon 17 Jahre her ist und es damals noch keine Hartz4-Empfänger gab, die die Sozialgerichte mit unsinnigen Bagatellklagen lahmlegten, könnte es heute sogar noch länger dauern.Prust ! Ein großer Teil dieser Bagatellklagen wird von frustrierten erwerbsunfähigen Systemopfern geführt, denen zustehende EU-Renten verweigert wurden, damit man sie an die JobCenter abschieben und von dort aus den Arbeitgebern als billige Arbeitssklaven anbieten kann ! Würg...
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