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Experten-Antwort

Neuantrag während Klageverfahren

von Sonnenblume12.10.2017 | 14:13
1856 Ansichten
11 Antworten

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Hallo ich habe mal eine grundsätzlich Frage Wenn Klage wegen Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente läuft (lange)kann ich trotzdem in dieser Zeit einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen? Oder ist dieser Weg dann versperrt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenblume,

grundsätzlich können Sie einen neuen Antrag stellen.

Evtl. wird dieser jedoch von Ihrem Rentenversicherungsträger als unzulässig abgewiesen, weil ein Klageverfahren läuft.

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10 Antworten

???am 12.10.2017 | 14:57
Da das erste Rentenverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, macht ein neuer Rentenantrag keinen Sinn.
Sonnenblumeam 12.10.2017 | 15:59
Also so ein neuer Antrag würde nicht bearbeitet werden? Kann mir hier die Frage beantwortet werden, wielange so eine Klage dauert? Ist Raum Köln Juni 2017.
Stehtindensternenam 12.10.2017 | 16:37
Da das erste Rentenverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, macht ein neuer Rentenantrag keinen Sinn.
Schorscham 12.10.2017 | 16:51
Mein Widerspruchs-/Klageverfahren bis zur ersten Instanz dauerte ziemlich genau zwei Jahre. Da das aber schon 17 Jahre her ist und es damals noch keine Hartz4-Empfänger gab, die die Sozialgerichte mit unsinnigen Bagatellklagen lahmlegten, könnte es heute sogar noch länger dauern. Wird eine Berufung oder sogar Revision erforderlich, können schon mal acht bis zehn Jahre vergehen. Ein Neuantrag würde nur dann Sinn machen, wenn sich zwischenzeitlich wesentliche Veränderungen ergeben haben. Dann könnte die Klage zurückgenommen und stattdessen der neuantrag ins Rennen geschickt werden. MfG
Genervteram 12.10.2017 | 18:20
Mein Widerspruchs-/Klageverfahren bis zur ersten Instanz dauerte ziemlich genau zwei Jahre. Da das aber schon 17 Jahre her ist und es damals noch keine Hartz4-Empfänger gab, die die Sozialgerichte mit unsinnigen Bagatellklagen lahmlegten, könnte es heute sogar noch länger dauern.
Prust ! Ein großer Teil dieser Bagatellklagen wird von frustrierten erwerbsunfähigen Systemopfern geführt, denen zustehende EU-Renten verweigert wurden, damit man sie an die JobCenter abschieben und von dort aus den Arbeitgebern als billige Arbeitssklaven anbieten kann ! Würg...
Danke Hotzenplotz für Ihren markanten Beitrag. Bleiben Sie besser mit Ihrer Fäkalsprache im (a)sozialen Tachelesforum. Dort versteht man Sie und Ihre Ansichten sicherlich auf Anhieb!
von Nachfrageram 13.10.2017 | 19:37
Hallo Ihre Mitteilung ans Forum: --"Ist Raum Köln Juni 2017"-- Meine Frage: Ist dies das Datum wo die Klage im Raum Köln eingereicht wurde? Ihre Mitteilung ans Forum: --"Wenn Klage wegen Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente läuft (lange)kann ich trotzdem in dieser Zeit einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen?"-- Empfinden Sie persönlich, dass Ihre Klage aus Juni 2017 schon zu lange in der Bearbeitung steckt, sodass Sie lieber schon über einen Neuantrag nachdenken, bevor das Sozialgericht überhaupt tätig werden konnte/geworden ist? Ich glaube nicht, dass das Sinn macht und etwas beschleunigt. Im Gegenteil, wenn Sie Ihre jetzige Klage zurückziehen, fangen Sie komplett von vorne an, also mit Antragstellung - Ablehnung - Widerspruch - Widerspruchsablehnung - Klage ... um dann mindestens genau so lange VON VORNE in der Warteschleife der Justiz zu stecken. Ein altes Sprichwort besagt: Gut Ding will Weile haben!
Modi1969am 14.10.2017 | 10:00
Hallo, solange Sie sich im Klageverfahren gegen die abgelehnte EM-RENTE befinden, macht ein neuer EM-RENTENANTRAG keinen Sinn - er würde abgewiesen. Wenn Sie im Klageverfahren das Alter für eine Altersrente erreichen, können Sie dagegen selbstverständlich die Altersrente beantragen auch im laufenden EM-Klageverfahren. Der Altersrentenbescheid wird dann auch Gegenstand des SG-Verfahrens und wenn Sie dann irgendwann gewonnen haben, wird die RV prüfen, ob vor die Altersrente die EM-RENTE zu setzen ist und diese EM-RENTE dann wieder in die Altersrente umgewandelt wird. Dies kann z.B. dazu führen, dass die ursprünglich mit hohen Abschlägen belastete Altersrente durch die davor liegende EM-RENTE einen Teil der Abschläge verliert und dadurch höher wird als die zunächst bewilligte Altersrente. Wenn Ihr Klageverfahren erst seit Juni läuft, besteht noch kein Grund zur Besorgnis. Denke mal, eine Bearbeitungsdauer von 1-2Jahren liegt absolut im derzeit üblichen Rahmen...
Sonnenblumeam 14.10.2017 | 16:48
Vielen Dank, ich habe verstanden.
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