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Experten-Antwort

Neuberechnung der Beiträge -Krankenkasse

von Anni S.28.10.2020 | 19:29
84 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vielleicht kann mir hier jemand eine Antwort geben. Bin 45 geb.,Witwe, habe Betriebsrente von meinem verstorbenen Mann, auch eine eigene Betriebsrente. Habe ich keinen Anspruch auf diese Neuberechnung? Bekannte von mir haben alle schon ihre Neuberechnung, also mehr Netto. Danke für ev. Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.

Werte Anni S.,

wann die Beitragsanpassungen bei Ihren Betriebsrenten tatsächlich vorgenommen werden, werden Sie aber trotzdem wahrscheinlich nur im direkten Kontakt mit Ihrer Krankenkasse in Erfahrung bringen können.

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12 Antworten

Einfach icham 28.10.2020 | 19:46
Was sagt denn Ihre Krankenkasse zu dieser Fragestellung? Da wäre zumindest Ihre Frage richtig adressiert.
Tippam 28.10.2020 | 19:44
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sollten sich direkt an die Betriebsrentenzahlende Stelle und/oder an Ihre Krankenkasse wenden.
Anni S.am 28.10.2020 | 19:52
Ja ist ja richtig, es könnte ja sein das sich jemand damit auskennt.
Nicht zu glaubenam 28.10.2020 | 20:05
Dann können Sie hier auch danach fragen, wie ein Vogelhaus gebaut wird oder wie alt Sie werden. Vielleicht kennt sich damit ja auch jemand aus.
etwas Geduldam 28.10.2020 | 20:45
Sie beziehen mehr als eine Betriebsrente. Diese Fälle werden später berechnet als diejenigen, die nur eine Betriebsrente beziehen. Selbstverständlich haben auch Sie Anspruch auf den Freibetrag. Kurze telefonische Rückfrage bei den Stellen, die ihre Betriebsrenten zahlen ist hier vielleicht hilfreich.
Anni S.am 28.10.2020 | 20:46
Warum melden sie sich, schlafen sie einfach weiter.
etwas Geduldam 28.10.2020 | 20:51
Was sagt denn Ihre Krankenkasse zu dieser Fragestellung? Da wäre zumindest Ihre Frage richtig adressiert.
-------------------------- Das ist eben nicht die richtige Stelle für die Fragestellung. Die Krankenkassenbeiträge werden von den betriebsrentenzahlnden Stellen einbehalten und dann an die Krankenkasse abgeführt. Die Rückrechnung mit dem Freibetrag nehmen also nicht die Krankenkassen, sondern vielmehr die Träger der Betriebsrente vor.
DRVam 29.10.2020 | 08:36
Zitat von Einfach ich anzeigen
Was sagt denn Ihre Krankenkasse zu dieser Fragestellung? Da wäre zumindest Ihre Frage richtig adressiert.
-------------------------- Das ist eben nicht die richtige Stelle für die Fragestellung. Die Krankenkassenbeiträge werden von den betriebsrentenzahlnden Stellen einbehalten und dann an die Krankenkasse abgeführt. Die Rückrechnung mit dem Freibetrag nehmen also nicht die Krankenkassen, sondern vielmehr die Träger der Betriebsrente vor.
Das mag ja richtig sein, dass der Beitrag direkt abgeführt wird, so es sich um eine gesetzlich versicherte Person handelt. Handelt es sich jedoch um eine freiwillig gesetzlich versicherte Person, so bekommt sie den Beitrag komplett überwiesen, inkl. eines Zuschusses und zahlt selbst per Lastschrift. Da ist dann nichts mehr mit Einbehalt. So wie in der gesetzlichen Rente. Die Kasse teilt dem beitragsabführenden Unternehmen außerdem den Versichertenstatus mit, sowie die entsprechend einzubehaltenden und abzuführenden Beiträge. Daraufhin überweist die Zahlstelle dann entsprechend direkt an die Kasse, oder leistet, inkl. Zuschuss, an den Versicherten. Die Kasse ist und bleibt der richtige Ansprechpartner, um die Frage zu klären. Im nächsten Jahr einfach formlos einen Antrag auf Erstattung der für dieses Jahr zu viel erhobenen Beiträge bei der Krankenkasse stellen. Die überweist die Überzahlung nämlich nicht freiwillig zurück.
Selbstverständlich wird die Überzahlung freiwillig zurück gezahlt!
Einfach icham 29.10.2020 | 06:46
Zitat von etwas Geduld anzeigen
-------------------------- Das ist eben nicht die richtige Stelle für die Fragestellung. Die Krankenkassenbeiträge werden von den betriebsrentenzahlnden Stellen einbehalten und dann an die Krankenkasse abgeführt. Die Rückrechnung mit dem Freibetrag nehmen also nicht die Krankenkassen, sondern vielmehr die Träger der Betriebsrente vor.
Das mag ja richtig sein, dass der Beitrag direkt abgeführt wird, so es sich um eine gesetzlich versicherte Person handelt. Handelt es sich jedoch um eine freiwillig gesetzlich versicherte Person, so bekommt sie den Beitrag komplett überwiesen, inkl. eines Zuschusses und zahlt selbst per Lastschrift. Da ist dann nichts mehr mit Einbehalt. So wie in der gesetzlichen Rente. Die Kasse teilt dem beitragsabführenden Unternehmen außerdem den Versichertenstatus mit, sowie die entsprechend einzubehaltenden und abzuführenden Beiträge. Daraufhin überweist die Zahlstelle dann entsprechend direkt an die Kasse, oder leistet, inkl. Zuschuss, an den Versicherten. Die Kasse ist und bleibt der richtige Ansprechpartner, um die Frage zu klären. Im nächsten Jahr einfach formlos einen Antrag auf Erstattung der für dieses Jahr zu viel erhobenen Beiträge bei der Krankenkasse stellen. Die überweist die Überzahlung nämlich nicht freiwillig zurück.
Rentenschmiedam 29.10.2020 | 08:45
Hallo, ich bin beim Träger einer Zusatzrentenversicherung beschäftigt. Die sog. Mehrfachbezieher sind z.Zt. noch nicht an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassbar, weil es noch kein elektronisches Meldeverfahren gibt mit dem die Krankenkassen den Trägern der Zusatzrenten mitteilen könnte ob und ggfls. in welcher Höhe von jeweiligen Träger der neue Freibetrag anzuwenden ist. Für die Festlegung und die Meldung ist alleine die Krankenkasse zuständig. Wir hoffen dass bis Ende des Jahres ein Meldeverfahren steht, zumal die zuviel einbehaltenen Beitragsanteile ab dem nächsten Jahr zu verzinsen wären. Leider müssen Sie sich also noch in Geduld üben und abwarten. Ihre Bekannten waren wahrscheinlich Einfachbezieher. Bei diesen war die Umsetzung des neuen Gesetzes früher möglich weil nur beim betroffenen Träger eine Neuprogrammierung durchzuführen war um aus dem bisherigen Grenzbetrag einen Freibetrag zu machen. Bei uns erfolgte diese Neuberechnung im Mai 2020. Mit besten Grüßen
Zufrieden?am 29.10.2020 | 11:42
Na Anni, jetzt zufrieden, auch wenn alle anderen es schon vorher so geschrieben haben?
Zufrieden?am 29.10.2020 | 11:42
Na Anni, jetzt zufrieden, auch wenn alle anderen es schon vorher so geschrieben haben?
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