Hallo,
ich habe drei Jahre die teilweise EM-Rente bezogen. Wenn ich nun 2015 die EM-Rente weiterbewilligt bekomme, wird dann die Berechnung mit der längeren Anrechnungszeit bis 62 gemacht oder bleibt es bei der "alten" Berechnung?
Gruß
Sasa
24.06.2015, 23:54
von
Sasa
25.06.2015, 01:31
von
Sozialröchler?
Zitiert von: Sasa
... bleibt es bei der "alten" Berechnung?
Ja.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_102R7