Habe Konkrete Frage zu Neuberechung von Erwebsminderungsrenten bei Verlängerung der selbigen!
Habe 06 und 07 meine V EMR jeweils Verlängert bekommen auf Zeit!
Diese Bescheide sind Vorläufig was die Höhe der Rente Darstellt weil diese zum Zeitpunkt der Weiter/Neugewährung noch nicht Abschließend neu Berechnet werden konnten.
Aktuell 7/2009 Verlängert auf unbestimmte Dauer auch ohne Neuberechnung mit hinweis auf Berechnung bei Erstantrag + den Jeweiligen Rentenerhöhungen
Aufgrund der Bescheide gehe ich davon aus das die Neuberechnung automatisch erfolgt?