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Experten-Antwort

Neuberechnung Versorgungsausgleich

von Karl10.08.2018 | 10:51
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7 Antworten

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Hallo zusammen, ein weiter unten genannter Beitrag brachte mich ins Grübeln bezüglich des Versorgungsausgleichs für Geschiedene. Frage: Versorgungsausgleich ist bei meiner Scheidung vor 30 Jahren gemacht worden. 130DM an meine Frau(noch so in DM in der Rentenaufstellung angegeben). Berechnung erworbener Anwartschaften und derer meiner EX während der Dauer Ehe geteilt durch 2 = 130DM an meine EX. Sie ging während unserer 6Jahre währenden Ehe nämlich nicht arbeiten und widmete sich vollumfänglich der Erziehung (das bereue ich nicht!). aber: Das Kind (geb.1984)wurde auf das Rentenkonto meiner damaligen geschrieben. Nun hat sich aber doch meines Wissens etwas an den Zeiten zum Vorteil unserer Mütter geändert.? Ich meine damals waren es 1Jahr und nun ist das doch erhöht worden, oder? Lohnt sich da eine Neuberechnung meinerseits mit neuen Zeiten? Bei meiner EX hat sich doch dadurch der Anteilige Rentenanspruch während unserer 6jährigen Ehe erhöht - oder täusche ich mich da. MfG Karl

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.08.2018 | 12:21

Hallo, Karl,

aufgrund der Gesetzesänderung erhöht sich die Anwartschaft für das 2. Jahr der Kindererziehung des 1984 geboren Kindes um einen Entgeltpunkt. Wert 1 EP z.Zt. 32,03 EUR. Ihre Annahme ist also richtig. Diese Erhöhung der Rentenanwartschaft erhält grds. der Elternteil, der bisher die Kindererziehungszeiten (12. Monat nach Geburt) im Versicherungsverlauf gespeichert hatte. Im Versicherungsverlauf Ihrer geschiedenen Frau werden dann weitere 12 Monate der Kindererziehungszeit gespeichert. Für das erste Jahr der Kindererziehung erhält sie nach heutigem Stand 32,03 EUR und für das nun 2. Jahr, das aufgrund der Gesetzesänderung zusteht, weitere 32,03 EUR. Davon wäre die Hälfte auszugleichen. Sofern Sie daran interessiert daran sind, eine Änderung des Versorgungsausgleichs zu erreichen, ist es notwendig dies beim zuständigen Familiengericht zu beantragen. Anhand bereits in der Vergangenheit durchgeführten Änderungsanträgen, haben wir die Erfahrung gemacht, dass das Familiengericht erst bei einer Veränderung der zu übertragenden Werte von mehr als 5% tätig wird. Die Gerichtskosten und anfallenden Anwaltskosten sind vom Antragsteller zu tragen.

6 Antworten

Karlam 13.08.2018 | 06:22
ok, die 5% wären erreicht. Das wären also ca. 16€/Monat mehr Rente/weniger Versorgungsausgleich für mich. Benötigt man dafür überhaupt einen Anwalt? Ich denke mal die Sachlage ist doch dann eindeutig wenn sich Gesetze ändern. Hat jemand schon mal solch eine Sache durchgezogen (oder noch kein Geschiedener dran gedacht)? Was käme da an Kosten auf einen zu? (Nur um abzuschätzen, ob sich das alles lohnt) MfG Karl
Karlam 13.08.2018 | 07:13
Hoppla, grade gelesen Zitat: Wichtig: Die Abänderung setzt nicht nur voraus, dass sich durch die Zusatzrente infolge der Kindererziehungszeiten der bisherige Ausgleichswert relativ um mindestens 5% erhöht. Darüber hinaus ist auch erforderlich, dass der Ausgleichswert eine bestimmte absolute Mindesthöhe erreicht. "Diese Mindesthöhe wird erst erreicht, wenn mindestens für zwei vor dem 1.1.1992 geborene Kinder erstmals Mütterrente angerechnet wird" Führt die neue Mütterrente also dazu, dass nur für ein einziges vor 1992 geborenes Kind erstmals Kindererziehungszeiten anerkannt werden, so kommt keine nachträgliche Abänderung in Betracht! >>Zitat Ende ....d.h. bei nur 1 Kind kommt es für mich doch nicht in Betracht. Schade
senf-dazuam 13.08.2018 | 09:25
Bedenken Sie bei einer "Neuauflage" des Versorgungsausgleiches, dass inzwischen alle Zweige der Altersversorgung aufgeteilt werden udn nicht nur die gesetzliche Rente. Sollten also betriebliche Vorsorgen, Pensionsansprüche, private Altersvorsorgen etc. in der Ehezeit aufgebaut worden sein, werden diese auch mit einbezogen.
Borgiam 01.11.2019 | 22:42
Seltsam, meine Scheidung liegt inzwischen 23 Jahre zurück und beim Versorgungsausgleich wurden mir damals für die drei gemeinsamen Kinder je einen Entgeltpunkt angerechnet. Jetzt soll der Versorgungsausgleich auf Antrag meines geschieden Ex-Manns zu seinen Gunsten abgeändert werden und ich zusätzlich auch noch die Hälfte der Gerichtskosten bezahlen. Mein Ex-Mann arbeitet in den letzten beiden Ehejahren als Selbständiger und zahlte nur Mindestbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein, so dass die 5 % erreicht werden. In der Einkommenserklärung aus dem Scheidungsjahrerhielt, die ich erst 3 Monate nach der Scheidung erhielt, sind private Altersvorsorge angegeben. Ebenfalls gibt er 3 Jahre nach der Scheidung bei der Unterhaltsklage gegen ihn an, dass er private Altersvorsorge leistet, weil er nur Mindestbeiträge in die BfA einbezahlt. Bei der Scheidung machte er darüber keine Angaben und wird jetzt bei seinem Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleich beim Amtsgericht mit Beschluss und Rechtsbehelfsbelehrung „einfach“ ignoriert. Wie passt das alles zusammen? Wie stehen meine Chancen mit Anwalt?
VAGam 02.11.2019 | 08:05
Zitat von Borgi anzeigen
Wenden Sie sich bezüglich Ihrer Chancen an einen Fachanwalt oder einen Rentenberater der auf Scheidungsrecht spezialisiert ist. Sie werden allerdings für eine verbindliche Auskunft Geld in die Hand nehmen müssen. Ein Forum kann Ihnen Ihre gewünschte Antwort nicht bieten. Im Übrigen sollte man nie in einen alten Thread hineinschreiben, sondern einen neuen aufmachen.
W°lfgangam 02.11.2019 | 14:59
Hallo Borgi, Ihre gemeinsamen 3 Kinder waren mal nur rd. 99 EUR Monatsrente (aus heutiger Sicht) in Ihrem Rentenkonto wert, dementsprechend Sie quasi die Hälfte davon abgeben mussten. Im Rahmen der Mütterrente 1 + 2 hat sich der Wert auf rd. 247 EUR erhöht. Es liegt im Auge eines unvoreingenommenen Betrachters, dass Sie statt nur rd. 50 EUR, jetzt knapp 125 EUR abgeben müssten, damit heute ein _gerechter_ Ausgleich der im Ehezeitraum gemeinsam erworbenen Anwartschaften erfolgt - der Ex mithin um 75 EUR zu viel 'verloren' hat, was ja nun durch Abänderung begradigt werden soll. Rentenrechtlich völlig einwandfrei. Die Nebenfrage > In der Einkommenserklärung aus dem Scheidungsjahrerhielt, die ich erst 3 Monate nach der Scheidung erhielt, sind private Altersvorsorge angegeben. ist für mich so nicht verständlich. Auch etwaige private Altersversorgungen sind ggf. neu zu bewerten, da folgen Sie doch besser dem Rat von @VAG:'Frag einen Anwalt'. Gruß w.
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