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Experten-Antwort

Neue Erwerbsminderungsrente 2019

von Brunhilde08.10.2019 | 15:39
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15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe am 01.03.2019 Erwerbsminderungsrente beantragt. Bewilligt wurde erstmal eine teilweise Erwerbsminderungsrente zum November 2018.Die volle Erwerbsminderung bekomme ich ab Juni 2019. Das ist erstmal sehr schön. Aber durch die teilweise Erwerbsminderung in 2018 fehlen mir die neuen Zurechnungszeiten bis zum 65 Lebensjahr. Dadurch habe ich jetzt nicht nur 10,8 % Abzüge, sondern über 20 Prozent weniger bis an mein Lebensende. Ich war noch bis Juni 2019 in einem Arbeitsverhätnis. Warum wird der Rentenbeginn vorverlegt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brunhilde,

der Rentenbeginn einer Erwerbsminderungsrente ist abhängig

- vom Zeitpunkt des Eintritts des Leistungsfalls,

- vom Zeitpunkt der Antragstellung und

- davon, ob eine befristete oder eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zu gewähren ist.

Insoweit ist es dem Rentenberechtigten leider nicht möglich, den Zeitpunkt des Rentenbeginns frei festzulegen.

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14 Antworten

Brunhildeam 08.10.2019 | 16:07
Wer entscheidet denn wie, gut oder schlecht es mir geht. Im November 2018 war ich krank. Aber nicht wegen meiner chronischen Erkrankung. Ich habe vor Weihnachten eine Kündigung nach 18 jähriger Betriebszugehörigkeit erhalten. Habe im Februar noch gearbeitet wurde dann aber freigestellt vom Arbeitgeber. Danach wurde ich richtig krank und habe die Erwerbsminderungsrente eingereicht.
Brunhildeam 08.10.2019 | 15:59
Wer entscheidet denn wie, gut oder schlecht es mir geht. Im November 2018 war ich krank. Aber nicht wegen meiner chronischen Erkrankung. Ich habe vor Weihnachten eine Kündigung nach 18 jähriger Betriebszugehörigkeit erhalten. Habe im Februar noch gearbeitet wurde dann aber freigestellt vom Arbeitgeber. Danach wurde ich richtig krank und habe die Erwerbsminderungsrente eingereicht.
Vorverlegtam 08.10.2019 | 15:46
Weil der Eintritt der Erwerbsminderung eine Rolle spielt
Vorsichtam 08.10.2019 | 16:28
Hier passt was nicht zusammen. Welcher Rentenbeginn steht explizit im Rentenbescheid? Wann soll laut diesem die teilweise Erwerbsminderung eingetreten sein? Ist im Bescheid vielleicht die Rede von " Umdeutung eines Antrags auf Rehabilitation"?
Bestands EM Rentneram 08.10.2019 | 16:09
Willkommen im Club, wobei Sie ja wenigsten noch mehr Zurechnungszeit bekommen haben als wir vor Juli 2014 erkrankten.
XYZam 08.10.2019 | 16:14
Zitat von Brunhilde anzeigenausblenden
Das entscheidet der die DRV beratende Arzt. Dieser bestimmt dann auch, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist. Davon wird dann der Rentenbeginn abgeleitet. Wenn Sie mit dem Rentenbeginn nicht einverstanden sind, dann legen Sie doch Widerspruch ein. Hier sollten Sie aber auch eine nachvollziehbare Begründung formulieren. Dass Sie hierbei finanziell benachteiligt sind spielt z.B. schonmal keine Rolle ;-)
Cassandraam 09.10.2019 | 10:45
Ich habe am 01.03.2019 Erwerbsminderungsrente beantragt. Bewilligt wurde erstmal eine teilweise Erwerbsminderungsrente zum November 2018.Die volle Erwerbsminderung bekomme ich ab Juni 2019. Das ist erstmal sehr schön. Aber durch die teilweise Erwerbsminderung in 2018 fehlen mir die neuen Zurechnungszeiten bis zum 65 Lebensjahr. Dadurch habe ich jetzt nicht nur 10,8 % Abzüge, sondern über 20 Prozent weniger bis an mein Lebensende. Ich war noch bis Juni 2019 in einem Arbeitsverhätnis. Warum wird der Rentenbeginn vorverlegt?
Hier passt was nicht zusammen. Welcher Rentenbeginn steht explizit im Rentenbescheid? Wann soll laut diesem die teilweise Erwerbsminderung eingetreten sein? Ist im Bescheid vielleicht die Rede von " Umdeutung eines Antrags auf Rehabilitation"?
Was soll denn hier nicht passen ? Das ist ein ganz klassischer Fall von einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Diese impliziert immer eine teilweise Erwerbsminderungsrente (in diesem Fall auf Dauer). Daher wird die teilweise Erwerbsminderung ab November 2018 gezahlt und Beginn des 7.Kalendermonats dann die voller Erwerbsminderung (vermutlich als Arbeitsmarktrente).
Vorsichtam 09.10.2019 | 11:30
Zitat von Cassandra anzeigenausblenden
Hier passt was nicht zusammen. Welcher Rentenbeginn steht explizit im Rentenbescheid? Wann soll laut diesem die teilweise Erwerbsminderung eingetreten sein? Ist im Bescheid vielleicht die Rede von " Umdeutung eines Antrags auf Rehabilitation"?
Was soll denn hier nicht passen ? Das ist ein ganz klassischer Fall von einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Diese impliziert immer eine teilweise Erwerbsminderungsrente (in diesem Fall auf Dauer). Daher wird die teilweise Erwerbsminderung ab November 2018 gezahlt und Beginn des 7.Kalendermonats dann die voller Erwerbsminderung (vermutlich als Arbeitsmarktrente).
Sie scheinen die Weisheit mit ganz großen Löffeln bekommen zu haben. Sternzeichen Fuchs? Im Ernst: Erhellen Sie uns doch bitte: Wie kann eine teilweise EM-Rente auf Dauer im November 2018 beginnen, wenn der Antrag erst am 01.03.2019 gestellt wurde? Zumindest ich bin gespannt. ;-)
Vorsichtam 09.10.2019 | 11:58
Wie kann eine teilweise EM-Rente auf Dauer im November 2018 beginnen, wenn der Antrag erst am 01.03.2019 gestellt wurde? Zumindest ich bin gespannt. ;-)
Sie sollten versuchen den §99 SGB VI und §101 SGB VI zu verstehen, dann löst sich Ihre Anspannung.
Bin tiefenentspannt, aber Danke! Mir genügt hier der § 99 SGB VI, obwohl ich aus heutiger Sicht sagen würde, daß ich nicht nur diese beiden Paragraphen wie mit der Muttermilch aufgesaugt habe. Ich hoffe, daß Brunhilde sich nochmal meldet und meine Fragen beantwortet. Ziel ist und war ja, ihr zu erklären, warum hier ein Rentenbeginn November 2018 heraussprang. Aus den bisherigen Aussagen ist das nicht zu erklären. - siehe § 99 Abs. 1 SGB VI -
Huberam 09.10.2019 | 12:46
Ich hätte dazu mal eine Frage. Wie können Sie 20% weniger Erwerbsminderungsrente bekommen. Auch wenn Sie die neue Zurechnungszeit bis 65 bekommen würden können dies maximal 4 Jahre Zurechnungszeit ausmachen eher sogar weniger. 2018 62 + paar Monate 2019 65 und 8 Monate. Das können doch niemals 20% mehr Rente ausmachen.
W°lfgangam 09.10.2019 | 15:39
Zitat von Huber anzeigenausblenden
...sie hat eben den Abschlag und die vermeintlich kürzere Zurechnungszeit 'ganz grob' in 20 % umgerechnet - ja, kann bei sehr kleinen Renten möglicherweise zutreffen/ansonsten völliger Unfug. In solchen Fällen hilft aber das Sozialamt, die fehlenden 20 % als ergänzende Leistungen aufzuholen ;-) Den Beitrag von @Cassandra sehe auch ich als erste Lösung (wie ist das mit dem Rentenbeginn) an. Ansonsten steht es @Brunhilde frei, im Rahmen eines Widerspruch + Akteneinsicht den genauen Entscheidungsweg der DRV nachzuvollziehen. Gruß w.
Modi1969am 09.10.2019 | 17:17
Hallo, teilweise EM mit Rentenbeginn November 2018- Zurechnungszeit bis 62+ Monate. Volle EM- neuer Rentenbeginn - Juni 2019-> Zurechnungszeit 65+ Monate... Somit dürfte die Aufregung um entgangene Zurechnungszeit doch erledigt sein, oder? Rentenbeginn 2018 kann eigentlich nur aus einer Umdeutung eines vorherigen Reha-Verfahrens erklärbar sein. Brunhilde, bitte mehr Daten...
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