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Experten-Antwort

Neue Grundrente & Pflege eines Angehörigen PG2

von Luna03.07.2020 | 15:03
83 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Miteinander, ist denn schon eventuell bekannt, ob bei der neuen Grundrente die Zeiten für die ehrenamtliche Pflege eines Angehörigen (meine Mutter Pflegegrad 2, 10 Stunden pro Woche) mit berücksichtigt werden? Seitens der AOK wurde ich bei der DRV angemeldet als Pflegeperson. Für mich wäre dies interessant zu wissen, ich bin 57 Jahre und mir fehlen wegen Langzeitarbeitslosigkeit noch einige Beitragsmonate. Und das Jobcenter hat mir wenig Hoffnung gemacht, wieder in Lohn und Brot zu kommen mit einer sv-pflichtigen Tätigkeit. So könnte ich wenigstens noch Wartezeiten sammeln. Herzlichen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luna,

Zeiten einer versicherungspflichtigen Pflegetätigkeit sollen auch zu den Grundrentenzeiten zählen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Studentam 03.07.2020 | 15:05
Ja, bereits 17 Minuten nach Verabschiedung des Gesetzes wurden bereits Hangouts verteilt, umfangreiche Schulungen abgehalten und Spezialisten ausgebildet.
Berateram 03.07.2020 | 18:17
Pflegezeiten sollen auch Grundrentenzeiten sein. Sie sollten aber der Rentenversicherung Zeit geben, dieses hochkomplexe Gesetz auch umzusetzen. Erste Zahlungen sind nicht vor Juli 2021 zu erwarten. Das sagt doch schon alles!
Deutsche Rentenversicherung
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