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Nicht arbeitslos gemeldet, was nun?

von uhu11.01.2008 | 14:19
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe ein großes Problem. Mein Mann ist seit 1991 arbeitslos. Da ich berufstätig bin, hatte er keinen Anspruch auf Geld und man sagte ihm damals, dass er sich wenn er möchte auch selbst um einen neuen Job bemühen könnte. Was er seit dem auch tut, allerdings ohne Erfolg. Ich hoffe, ich habe mich verhört, man sagte mir nun, dass er somit (obwohl vorher 20 J. gearbeitet) überhaupt gar keine Ansprüche auf eine Altersrente mit 65+ hat. Stimmt das?? Was kann man jetzt überhaupt noch tun, damit er etwas Rente bekommt, wenn er das Alter erreicht, er ist jetzt 52 J. Herzlichen Dank schon einmal, ich habe mich bisher nie mit dem Thema (hätte man tun sollen) beschäftigt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie in den Vorbeiträgen korrekt dargestellt, besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente wenn für 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind.

Die Altersgrenzen für die Inanspruchnahme bei der Regelaltersrente wurden angehoben. Der Geburtsjahrgang 1955 kann nach der gültigen Neuregelung erst 9 Monate nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Regelaltersrente beanspruchen. Es gibt allerdings weitere Rentenarten mit jeweils unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen.

Wir empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

8 Antworten

dirkam 11.01.2008 | 14:43
Er hat Anspruch auf ALG2 unnd später Grundsicherung im Alter, wobei Ihr Einkommen mit angerechnet wird. Verhungern wird er nicht. Ob und wie hoch diese Unterstützung ist erfahren Sie durch einen der vielen im Internet findbaren ALG2-Rechner
alexanderam 11.01.2008 | 14:42
1) Freiwillig versichern können sich nur Personen, die nicht versicherungspflichtig sind (§ 7 Abs. 1 SGB VI). Für die freiwillige Versicherung kann als Monatsbeitrag jeder Betrag zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag gewählt werden. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag 79,60 EUR, der Höchstbeitrag 1054,70 EUR. Nach § 197 Abs. 2 SGB VI können freiwillige Beiträge bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. D. h. Ihr Mann könnte noch bis zum 31.03.2008 (Zahlungseingang) freiwillige Beiträge für das Jahr 2007 entrichten. Für eine persönliche Beratung empfehle ich Ihnen sich direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, bzw. eine der A+B Stellen aufzusuchen. 2) Sofern mindestens 60 Kalendermonate (5 Jahre) mit Beitragszeiten belegt sind, besteht ab dem 65. Lebensjahr ein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieses wäre erfüllt, wenn es sich bei den von Ihnen angesprochenen "20 Jahren" um Pflichtbeitragszeiten handelt.
uhuam 11.01.2008 | 14:51
Ich möchte Ihnen beiden ganz herzlich für die schnelle und kompetente Antwort, welche mich beruhigt, bedanken und wünsche ein schönes Wochenende.
Rosannaam 11.01.2008 | 15:23
Diesen Aussagen kann ich mich aber nicht ganz anschließen! Wenn die Mindestwartezeit von 5 Jahre mit Beitragszeiten erfüllt ist (ist wohl der Fall, wenn eine 20-jährige Beschäftigung vorliegt), besteht auf jeden Fall ein Anspruch auf die REGELALTERSRENTE. Ob auch ein Anspruch auf Grundsicherung besteht, hängt aber davon ab, wie hoch das Einkommen des EHEPAARES ist. Und ob ein Anspruch auf ALGII besteht, ist ebenfalls abhängig vom Einkommen der Ehefrau (hier: berufstätig) und daher eher fraglich! MfG Rosanna.
dirkam 11.01.2008 | 15:39
Was ALG betrifft habe ich doch dasselbe gesagt: "wobei Ihr Einkommen mit angerechnet wird" oder?
Rosannaam 11.01.2008 | 15:45
Das schon. Die Frage war aber, ob ein Rentenanspruch besteht, obwohl keine Beitragszahlungen mehr erfolgen. Diese wurde aber nur mit dem Anspruch auf Grundsicherungsleistungen beantwortet, so dass es sich anhörte, als wenn KEIN Rentenanspruch besteht! War nur eine Ergänzung Ihrer Antwort...
Maureram 12.01.2008 | 19:19
Hosanna ist eine ganz schlaue! An SCHIKO`lino kommt sie nicht ran...!!!! üben, üben... Maurer
Rosannaam 14.01.2008 | 10:31
Erst mal selbst üben, Oberschlaule.... :-)) Rosanna (nicht Hosanna!)
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