Wie in den Vorbeiträgen korrekt dargestellt, besteht ein Anspruch auf Regelaltersrente wenn für 5 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind.
Die Altersgrenzen für die Inanspruchnahme bei der Regelaltersrente wurden angehoben. Der Geburtsjahrgang 1955 kann nach der gültigen Neuregelung erst 9 Monate nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Regelaltersrente beanspruchen. Es gibt allerdings weitere Rentenarten mit jeweils unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen.
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