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Zur Experten-Antwort springenEs gibt ein Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien.
In Ihrem Beitrag fragen Sie, ob Ihnen in Deutschland auch die Zeiten in Brasilien angerechnet werden.
Grundsätzlich werden die Zeiten die Sie in Brasilien gearbeitet haben auch bei Ihrer Deutschen Rente angerechnet.
Bei dieser Anrechnung handelt es sich allerdings nur um eine Anrechnung auf die Wartezeit, d.h. auf die notwendigen Jahre für den Rentenanspruch.
Wenn Sie z.B. in Brasilien 30 Jahre gearbeitet haben und in Deutschland 10 Jahre gearbeitet haben, so können Sie in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen (Erreichen der notwendigen Altersgrenze vorausgesetzt). Diese Altersrente erfordert 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten, die Sie dann mit Ihren Deutschen und Brasilianischen Beiträgen erfüllen.
Die Höhe der Rente wird allerdings ausschließlich aus den Deutschen Beitragszeiten berechnet.
Man kann also vereinfacht sagen, für die Rentenanspruchsvoraussetzungen zählen alle Zeiten in den Vertragsländern zusammen. Die Rentenhöhe selbst wird aber grundsätzlich nur aus den Deutschen Beitragszeiten berechnet.
Aufgrund der Komplexität der vielen verschiedenen Sozialversicherungsabkommen werden solche Sozialversicherungabkommen immer von bestimmten Rentenversicherungsträgern als so genannte „Verbindungsanstalten“ bearbeitet.
Falls Sie weitere Fragen bezüglich des Abkommens zwischen Deutschland und Brasilien haben, so bitte ich Sie sich direkt an diese Stellen zu wenden. Diese sind:
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Friedenstr. 12 /14
97072 Würzburg
Telefon 0931 - 802 0
Telefax 0931 - 802 980000
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon 030 - 865 0
Telefax 030 - 865 27240
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft - Bahn - See
Pieperstr. 14 - 28
44789 Bochum
Telefon 0234 - 304 0
Telefax 0234 - 304 53050
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung
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