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Experten-Antwort

noch zum Gutachter?

von lapplandfee07.03.2017 | 10:27
1366 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, nachdem ich vor einigen Tagen mit der für mich zuständigen DRV telefoniert habe, weiß ich inzwischen, das der Antrag auf Weiterbewilligung bei den Juristen der DRV vorliegt. Ist das die letzte Instanz bevor eine Entscheidung getroffen wird, oder wird doch noch ein externer Gutachter hinzugezogen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine weitere Begutachtung kann nicht ausgeschlossen werden. Letztlich sollten Sie einfach abwarten.

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6 Antworten

Gerdam 07.03.2017 | 10:31
Hi, Lappellandfee Antwort ja
Cassandraam 07.03.2017 | 10:47
....muss nicht sein, kann aber. "der Jurist" bzw. Endentscheider kann durchaus den Vorgang an die Ärzte zurückgegeben oder eigenständig noch eine weiterer Begutachtung einleiten. Es hilft Ihnen wenig hier im Forum zu fragen, was alles noch sein kann oder nicht. Warten Sie es einfach ab, so schwer es auch fällt.
Römeram 07.03.2017 | 19:39
Ja das ist die letzte Instanz. Und ein Jurist der RV ist KEIN Mediziner und kann und wird NIE eine Begutachtung veranlassen. Dafür ist er gar nicht berechtigt ! Das kann nur der med. Dienst der RV. Liegt der EM-Antrag bereits beim Juristen vor, ist der med. Dienst mit seiner Beurteilung des Falles bereits " durch " und hat eine POSITIVE Entscheidung bereits getroffen. Der Jursist im Hause der RV schaut nur noch darauf auf juristische Gründe gegen eine Weitergewährung / Verlängerung der Rente stehen.
W*lfgangam 07.03.2017 | 20:24
...hoppla, wussten Sie es schon? Ihre !-Taste prellt - bitte mal die nächste Waschanlage aufsuchen/Tastatur aus'em Fenster halten, um dieses Missgeschick zu entblöden ...und den Vorbeitrag gleich mit ;) Gruß w.
Cassandraam 08.03.2017 | 07:55
....muss nicht sein, kann aber. "der Jurist" bzw. Endentscheider kann durchaus den Vorgang an die Ärzte zurückgegeben oder eigenständig noch eine weiterer Begutachtung einleiten. Es hilft Ihnen wenig hier im Forum zu fragen, was alles noch sein kann oder nicht. Warten Sie es einfach ab, so schwer es auch fällt.
Schreiben Sie hier bitte nicht so einen Blödsinn !!
..mmh, bei uns im Haus (DRV) wird so gearbeitet, seit vielen Jahren. Komisch, gelle ? Und natürlich darf ein Jurist eine Begutachtung einleiten, tut er sogar recht häufig. Immer schön den Ball flach halten.
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