Hallo Ines Janker,
onkologische Rehaleistungen kommen als sonstige Leistungen bis zum Ablauf eines Jahres nach einer beendeten Primärbehandlung (Operation, Bestrahlung, Chemotherapie) in Betracht. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Antragstellung für eine onkologische Rehaleistung möglich. Es steht Ihnen frei, einen Klinikwunsch zu äußern. Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob die gewünschte Klinik für Ihre Diagnose geeignet ist und von der Rentenversicherung belegt werden kann.