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Experten-Antwort

Onlineänderung Bankverbindung Rente auch schriftlich nötig?

von tommi10.02.2017 | 10:34
1521 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag. Ich habe online eine Änderungsanzeige im Renten Service der Deutschen Post wegen einer Bankverbindungsänderung erteilt. Habe also meine Bankverbindung für die Rentenzahlung erteilt. Dies wurde online gemeldet. Zugleich habe ich ein PDF zum ausdrucken bekommen. Frage: Muß ich unbedingt dieses PDF Formular unterschrieben nochmals einreichen? Oder reicht es online? Ich glaube, ich habe schon mal eine online Änderung (Bankverbindung) erteilt, und das PDF nicht weggeschickt. Die Bankverbindung wurde jedoch ohne Probleme geändert. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da es die Möglichkeit gibt, online die Änderung der Bankverbindung über die Internet-Seite des Renten Service der Deutschen Post mitzuteilen, müsste dies ausreichend sein. Sollte der Rentenservice eine schriftliche unterschriebene Mitteilung benötigen, wird er sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wenden Sie sich ggf. an den Rentenservice. Sie können telefonisch beim Rentenservice unter der Servicenummer (aus Deutschland): 0180 6 124578 nachfragen.

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1 Antworten

W*lfgangam 10.02.2017 | 15:04
Hallo tommi, Sie werden doch Sekunden später eine E-Mail vom Post-Rentenservice erhalten haben, dass die Onlineänderung angekommen?! Das PDF (mit einer eindeutigen ID-Nr.) dient Ihnen zunächst nur als Beleg, was Sie da geändert haben und ist für Ihre Unterlagen bestimmt (Sie sind nicht gezwungen das auszudrucken) - das muss nicht extra hinterher. Sie können in Berlin natürlich auch noch mal vorbeifahren und die Änderung vor Ort persönlich bekräftigen ...3-fach hält besser :-) Gruß w.
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