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Experten-Antwort

Ost-Freibeträge für Einkommensanrechnung 2015/16

von Witwe10.12.2015 | 15:42
1236 Ansichten
6 Antworten

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Wie hoch sind seit 1.7.2015 die Freibeträge für die Einkommensanrechnung bei einer Witwenrente in Ostdeutschland? Und wie hoch bei einer Waisenrente im Osten? Wie hoch ist der Ost-Erhöhungsbetrag pro Kind?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2015 | 09:57

5 Antworten

=//=am 10.12.2015 | 15:58
Freibeträge Ost: bei Witwenrente = 714,12 EUR bei Waisenrente ab 07/2015 ist kein Einkommen mehr anzurechnen! Erhöhung des Freibetrages bei W-Rente = 151,48 EUR pro Kind
Konrad Schießlam 10.12.2015 | 17:00
Schön das diese Frage kommt, gibt sie mir die Gelegenheit-Schießl Konrad- üblich zu ver- fahren, wurde deswegen erst heute ange- pflaumt. Bei der Witwenrente gilt das 26,4fache des Rentenwertes. West: 29,21 ( 1 EP.) x 26,4 Euro 771,14 Ost: 27,05 ( 1EP.) x 26,4 Euro 714,12 bei verstorbenen Eltern teil für ein Kind sinn- gemäß. MfG.
Herz1952am 10.12.2015 | 22:54
Konrad Schießl, wir werden oft kopiert, aber nie erreicht!
W*lfgangam 10.12.2015 | 23:38
...mag daran liegen, dass die meisten noch in irdischen Welten wandeln :-) Gruß w.
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