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Zur Moderatoren-Antwort springenWenn man eine zu pflegende Person (anerkannt von Stufe I bis III) wenigstens 14 Std. wöchentlich pflegt und man selbst nicht mehr als 30 Std. wöchentlich arbeitet, erhält von der Pflegekasse (Abteilung bei jeder KK) in sein eigenes Rentenkonto Beiträge eingezahlt. Man braucht nichts dazu zu zahlen, das ist mit kostenlos gemeint. Das man seine zusätzliche Arbeitskraft einsetzen muss, ist ein anderes Kapitel.
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