Wird Pflegegeld (schwerkranke Mutter) bei tlw. Erwerbsminderungsrente angerechnet? (Hinzuverdienstgrenze).
23.01.2007, 15:37
Experten-Antwort
Das Pflegegeld gilt nicht als Hinzuverdienst.
23.01.2007, 15:41
von
Batrix
Entgelt, das eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson von einem Pflegebedürftigen erhält, gilt nach § 96a Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 SGB VI nicht als Arbeitsentgelt, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld i.S. des § 37 SGB XI nicht übersteigt.
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