Beantragen Sie formlos die gewünschten Pflegezeiten ab 01.04.1995 (davor gab es diese Zeiten nicht); Ihre Rentenstelle wird prüfen in wieweit Sie diese noch erhalten können.
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Beantragen Sie formlos die gewünschten Pflegezeiten ab 01.04.1995 (davor gab es diese Zeiten nicht); Ihre Rentenstelle wird prüfen in wieweit Sie diese noch erhalten können.
Zusatz:
Vor dem 01.04.1995 gab es die Pflegeberücksichtigungszeiten, über diese entschied damals der RV-Träger. Sie sollten vorsorglich diese doch mitbeantragen
Diese Zeiten sollten Sie formlos beantragen.
Nach dem 31.03.1995 gestellte Anträge können nur dann zu einer Anrechnung von Berücksichtigungszeiten wegen Pflege führen, wenn die Pflegetätigkeit in der Zeit vom 01.01.1995 bis 31.03.1995 aufgenommen wurde
Durch Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen (Az.: L 4 J 99/96) vom 07.02.1997, dem die Rentenversicherungsträger folgen (AGFAVR 4/98 - TOP 6), ist entschieden worden, dass bei Vorliegen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs auf Antrag PflegeBÜZ auch nach Ablauf der Antragsfrist, rückwirkend für die Zeit vom 01.01.1992 bis 31.03.1995, anzuerkennen sind.
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