Hallo Forum,
ich hoffe, ich darf mich hier kurz einklinken...
Ich hatte in 1989 bis 1992 eine Umschulungsmassnahme, in der ich durch UHG unterstützt wurde.
Hier wurden auch Rentenzahlungen über das AA vorgenommen.
Bei den 36 betreffenden Monaten kommt der Begriff "UHG" auch im Rentenverlauf vor.
Ich hatte das auch nicht beachtet, weil alles dokumentiert war.
Diese Monate werden aber bei dem Status als lanjähriger Versicherter 45 Jahre nicht mitgezählt.
Sinngemäss heisst es hier - habe den Bescheid nicht zur Hand - dass bei entsprechender Klärung die Zeiten dazugezählt werden können.
Würde das trotz dem "UHG" im Rentenverlauf darauf hinauslaufen, den Bewilligungsbescheid vom AA aus 1989 zu präsentieren?
Danke für die Antworten!
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Hallo,
wenn Sie die "Links" lesen, wo ich etwas weiter oben reingestellt habe, wäre ich mir da gar nicht sicher, dass die Zeit nicht zu den 45 Jahren dazugezählt werden.
Wenn Sie das Gesetz, per 01.07.2014 lesen, sieht das nicht schlecht für sie aus.
Ausserdem die Geschichte mit dem Umschulen / REHA wo vor dem BSG für den Rentenempfänger positiv ausging !
Wünsche gutes Gelingen
Grüsse Louis53
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Noch was, UHG, ist ja defintiv sowieso Anrechnungszeit, lesen sie mal genau.
Grüsse
Louis53