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Experten-Antwort

Pflichtbeitragszeit während Fachschulbesuch

von Ratlos25.01.2011 | 08:46
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8 Antworten

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Guten Morgen, muss ein Fachschulbesuch der von der Agentur für Arbeit als Weiterbildung für 2 Jahre genehmigt und gefördert wurde (Unterhaltsgeld) im Versicherungslauf als berufliche Ausbildung ausgewiesen sein? War vor dieser Massnahme nicht arbeitslos gemeldet. Diese Zeit wird im Verlauf mit Pflichtbeitragszeit ausgewiesen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zeit des Unterhaltsgeldbezugs ist als Zeit der beruflichen Ausbildung zu werten.

Im Versicherungsverlauf muss die Zeit unter "Pflichtbeitragszeiten - Berufsausbildung" aufgeführt sein.

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7 Antworten

Ratlosam 25.01.2011 | 10:01
Vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung.
RFnam 25.01.2011 | 12:44
Von der BA gezahltes Unterhaltsgeld während einer Umschulung sind auch Pflichtbeiträge. Durch die besondere Kennzeichnung (die durch die BA in der maschinellen Entgeltmeldung erfolgt) weiss die RV, dass zu gegebener Zeit eine parallele Anrechnungszeit wegen Fachschulbesuch geprüft werden muss.
Tippgeberam 25.01.2011 | 18:25
Hallo, die Expertenmeinung ist sicherlich richtig, was Ihre Frage nach dem "Muß" betrifft. Über die Auswirkungen auf die Rentenhöhe streiten sich dagegen die Gelehrten ;-) Im folgenden ZDF WISO Tipp nachzulesen: http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/19/0,1872,8060211,00.html Zitat aus dem Sendebericht: "So kommt es, dass ein Arbeitsloser nach einer Weiterbildung oft weniger Rente erhält, als ein Arbeitsloser, der keine Weiterbildung absolviert. Das Bundesversicherungsamt schreibt in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) (S. 83): "Versicherte, die eine Fachschule im Rahmen einer Fördermaßnahme der Arbeitsverwaltung absolvieren, werden dadurch regelmäßig rentenrechtlich benachteiligt. Versicherte, die "nur" arbeitslos sind, erhalten weiterhin eine bessere Bewertung ihrer Berufsausbildungszeiten."
W*lfgangam 25.01.2011 | 20:03
Hallo Tippgeber, ist leider so, dass sich erst später neue Umsetzungen/Berechnungen in der Praxis als 'fehlerhaft' erweisen. Dafür gibt es weitere Beispiele, wo die 'schlichte' Denke da oben nicht ausreicht, um mit den Wirren der Rentenmathematik noch klarzukommen - die ja 'da oben' über Jahrzehnte so gestrickt wurden. Dabei war es sicher gut gemeint - nur, dann hätte man auch bremsende Faktoren in die Rentenberechnung einbauen sollen/müssen, wo sich gut Gemeintes ins Negative kehrt. Aber, das BSG/BVerfG will ja auch beschäftigt werden ... ;-) Was glauben Sie, wie sich ein Berater fühlt, der den Vortrag des Versicherten nicht 'gehört' hat, der auf seine neben der beruflichen Tätigkeit (oder hier Leistungen der BA/ARGE) erworbenen Fachausbildung pocht - und Sie sehen, der will ins offene Messer laufen/dem ist seine Rente noch zu hoch ... Die DRV ist hier der falsche Adressat, sie führt nur die Gesetze aus und kann sich vielleicht in Auslegungsfragen zu 'krummen' Gesetzeswortlauten eine eigene Meinung/Rechtsauslegung erlauben. Gruß w.
-_-am 26.01.2011 | 01:17
:P Man muss nicht alles haben, was man sieht! Es könnte ein Eigentor werden. "... schweigen ist Gold!"
Ratlosam 26.01.2011 | 07:29
Auch wenns ein Eigentor werden sollte, mir gehts darum ,dass der Verlauf, seine Richtigkeit hat. Wären die Daten seinerzeit ordnungsgemäß gemeldet und eingetragen worden, wäre meine Frage nie entstanden. So einfach ist es manchmal.
W*lfgangam 26.01.2011 | 22:06
Hallo Ratlos, > Wären die Daten seinerzeit ordnungsgemäß gemeldet und eingetragen worden, Die Daten wurden von der AfA richtig gemeldet, nämlich nur 'Pflichtbeitragszeit / Arbeitslosigkeit / Unterhaltsgeld'. Die AfA meldet nicht die daneben liegende Ausbildung als solche, wäre zu einfach. Die wird erst im Rahmen der Kontenklärung abgefragt bzw. deutet gemeldetes Unterhaltsgeld darauf hin, dass zeitgleich eine Ausbildung erfolgt ist und die DRV fragt zurück. Die parallele Fachschulausbildung neben all den gleichzeitig zu bewertenden Zeitarten ist oft das schwächste Glied in der Kette (bringt nix, kann die Rente sogar absenken), da kann man schon mal ganz schnell gar keine Unterlagen mehr über diese Zeit haben ;-) Gruß w.
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