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Experten-Antwort

Pflichtbeitragszeiten Minijobs

von Sibylle07.03.2015 | 11:41
752 Ansichten
3 Antworten

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Bei der Renteninformation von 2007 wurde mir noch angezeigt wieviel ich im Falle einer Erwerbsminderung an Rente bekommen würde. Seit der Renteninformation 2008 fällt dieses weg? Ich muss dazu sagen das ich ab Oktober 2008 einen Minijob ausübe der RV frei war. Nun ab 2015 bedingt durch den Mindestlohn bekomme ich 450 Euro und möchte mich wieder Renten versichern. Meine Frage wie lange muss ich einzahlen um wieder Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben fünf Jahre ? Oder drei Jahre ? Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus.

1 Experten-Antwort

2 Antworten

W*lfgangam 07.03.2015 | 12:56
Hallo Sybille, bei Feststellung von EM muss in den letzten 5 Jahren eine Pflichtversicherung von 36 Monaten bestanden haben - die muss nicht am Stück liegen. Bei Ihnen wird es so sein, dass nach 36 Monaten versicherungspflichtiger Minijob die Voraussetzungen wieder vorliegen, wenn danach EM festgestellt wird. Sobald 3 Jahre Pflichtbeiträge wieder gespeichert sind, ist die EM-Rente in der Renteninformation auch wieder drin. Durch die Erhöhung des Minijob-Entgelts von bisher 400 auf 450 EUR müssten Sie sofort/automatisch pflichtversichert sein (sofern Sie nicht gegenüber dem Arbeitgeber die Versicherungsfreiheit schriftlich erklärt haben). Eigentlich hätte er Ihnen im Rahmen der Erhöhung eine Erklärung diesbezüglich zur Unterschrift vorlegen müssen, da er das Wahlrechts (will nicht pflichtversichert sein/Pflichtversicherung soll bestehen bleiben) schriftlich in seinen Lohnunterlagen dokumentieren muss. Wenn auf der nächsten Lohnabrechnung nicht 16,65 EUR für Rentenbeiträge (Ihr Eigenanteil von 3,7 %) von Ihrem Einkommen abgezogen werden, läuft da was schief/Arbeitgeber fragen. Gruß w.
Sibylleam 07.03.2015 | 13:37
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort ja diesen Antrag auf Befreiung der RV habe erst gestern von meinem Arbeitgeber bekommen den werde ich natürlich nicht unterschreiben da ich ja wieder Beträge einzahlen will. Viele Grüße sendet Sibylle
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