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Polen in EU

von **wolf27.01.2008 | 12:33
1114 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Schwiegermutter hat, bevor sie nach Deutschland gekommen ist in Polen gearbeitet(Sie ist Deutsche). Ihr wurde bei Ihre Rente nur 40 % von der Rente in Polen angerechnet,obwohl sie alle Urkunden,Spempel usw. vorweisen konnte. Da jetzt Polen auch zur EU gehört gibt es vielleicht mehr Prozente von der "Polenseite"? Danke für die Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Lieber User,

Personen, die als Vertriebene und Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz

(BVFG) anerkannt sind, haben Ansprüche nach dem Fremdrentengesetz (FRG). Danach

werden die in den Herkunftsländern zurückgelegten ("fremden") Zeiten in der deutschen

Rente so berücksichtigt, als wären sie in Deutschland zurückgelegt worden. Eine für

dieselben Versicherungszeiten aus dem Herkunftsland gezahlte Rente wird allerdings

angerechnet, um Doppelleistungen zu vermeiden.

Der Beitritt eines Herkunftslandes zur EG (z.B. Polen seit 01.05.2004) ändert hieran nichts. Die FRG-Zeiten bleiben in der

deutschen Rente erhalten. Andererseits bringen die EWG-Verordnungen in der Regel keine

Verbesserungen, wenn bereits sämtliche fremden Zeiten als FRG-Zeiten berücksichtigt sind.

Sollte Ihre Schwiegermutter trotzdem noch unsicher sein, ob alle Zeiten in Polen aufgrund der FRG-Vorschriften bzw. des deutsch-polnischen Abkommens vollständig und richtig angerechnet worden sind, sollte sie bei dem Rentenversciherungsträger, von dem die Rente bezogen wird, einen sogenannten Überprüfungsantrag stellen. Sie erhält dann von dort einen neuen Bescheid.

Mit freundlichem Gruß

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