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Post von der DRV @ Sozialrechtler

von Gudrun21.03.2011 | 19:03
3188 Ansichten
24 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Danke sehr geehrter Sozialrechtler! Die DRV hat mir nun hinsichtlich des verlangten Rehaberichtes und meiner Einwendungen geschrieben. Auf Ihren Rat hin hatte ich den Ärzten der Reha-Einrichtung untersagt den Reha-Entlassungsbericht der DRV zuzusenden. Die DRV hat dann versucht den Bericht trotzdem zu erlangen, worauf Sie mir rieten, mich an die zuständige Ärztekammer zu wenden. Das war einer guter Tip, denn die bestätigte Ihre juristischen Ausführungen voll und ganz. Die DRV hat mir nun geschrieben, dass man wegen meines Widerspruchs in diesem Einzelfall auf die Herausgabe des Reha-Entlassungsberichtes durch die Reha-Klinik verzichte. Jetzt frage ich mich, ob man überhaupt auf etwas verzichten kann, auf das man keinen Rechtsanspruch hat. Ich werte das Schreiben dahingehend, dass die DRV-Verantwortlichen sehr genau um die Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise wissen. Mir ist noch nie untergekommen, dass eine Behörde "freiwillig" auf Rechtsansprüche verzichtet. Vor allen Dingen, wo mir und gegenüber den Ärzten die Kenntnis des Berichtes und der Rechtsanspruch als unabdingbar dargestellt wurde und viele viele §§ genannt wurden, die den Anspruch belegen würden. Also nochmals herzlichen Dank. Und gute Besserung.

24 Antworten

Clemensam 21.03.2011 | 19:36
.....dass Sie keine echten Probleme haben! (Sind Sie vielleicht "zufällig" mit @Sozialrechtler verwandt?)
Gudrunam 21.03.2011 | 21:39
Zitat von Ste anzeigen
Danke sehr geehrter Sozialrechtler! Die DRV hat mir nun hinsichtlich des verlangten Rehaberichtes und meiner Einwendungen geschrieben. Auf Ihren Rat hin hatte ich den Ärzten der Reha-Einrichtung untersagt den Reha-Entlassungsbericht der DRV zuzusenden. Die DRV hat dann versucht den Bericht trotzdem zu erlangen, worauf Sie mir rieten, mich an die zuständige Ärztekammer zu wenden. Das war einer guter Tip, denn die bestätigte Ihre juristischen Ausführungen voll und ganz. Die DRV hat mir nun geschrieben, dass man wegen meines Widerspruchs in diesem Einzelfall auf die Herausgabe des Reha-Entlassungsberichtes durch die Reha-Klinik verzichte. Jetzt frage ich mich, ob man überhaupt auf etwas verzichten kann, auf das man keinen Rechtsanspruch hat. Ich werte das Schreiben dahingehend, dass die DRV-Verantwortlichen sehr genau um die Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise wissen. Mir ist noch nie untergekommen, dass eine Behörde "freiwillig" auf Rechtsansprüche verzichtet. Vor allen Dingen, wo mir und gegenüber den Ärzten die Kenntnis des Berichtes und der Rechtsanspruch als unabdingbar dargestellt wurde und viele viele §§ genannt wurden, die den Anspruch belegen würden. Also nochmals herzlichen Dank. Und gute Besserung.
Die DRV , besser gesagt der zuständige Sachbearbeiter (oder wie auch immer man diese Person nennen mag) hat einfach aufgegeben und lässt es jetzt gut sein einfach weil er besseres zu tun hat als so etwas auszufechten. Hätten Sie auf die konkrete Frage "Sind Sie laut dem Rehabericht erwerbsgemindert ?" oder auf " Sind laut dem Rehabericht weitere Leistungen durch die RV empfehlenswert ?" geantwortet ? Wenn ja, was meinen SIe wieviele Leute auf ein Schreiben wie " bitte beantworten SIe uns die folgenden Fragen oder senden SIe uns eine Kopie des Berichts zu " der Einfachheit halber eine Kopie zusenden würden ? Vielleicht wäre ja das ein gangbarer Weg : Die Rehaeinrichtigung schreibt einen Bericht und händigt diesen (falls der Patient dies so will) nur an den Patienten aus. Der Patient erhält daraufhin einen Fragebogen von der DRV auf dem er dann bestätigt, dass er nichts weiter von der DRV will. Dieser Fragebogen wird abgeheftet und die Akte abgeschlossen. Werden weitere Leistungen beantragt , dann kann der Antragssteller entscheiden ob er den Bericht (als Nachweis für die Erforderlichkeit der Leistung) vorlegt. Gibt es , außer der Mehrarbeit für die Patienten (deshalb nur auf Anfrage) , Einwände hiergegen ?
Ist es Ihnen und Ihren Kollegen/Innen eigentlich mal in den Sinn = die Wahrnehmung gekommen, dass das, was Sie da betreiben, Bevormundung und Entmündigung darstellt? Ich jedenfalls werde mich nur in ärztliche Behandlung begeben, wenn die ärztliche Schweigepflicht garantiert wird. Und falls eine Reha nochmals wegen einer anderen Erkrankung/OP notwendig wird, dann habe ich ein Schreiben der Ärztekammer und ein Schreiben der DRV. Das sollte reichen, um die ärztliche Schweigepflicht gegenüber lüsternen Sachbearbeitern der DRV durchzusetzen.
Gudrunam 21.03.2011 | 20:32
Zitat von Clemens anzeigen
Hallo Clemens, ich habe echte Probleme in der Jetztzeit verhindert und wohl auch für die Zukunft. Wäre ich Sozialrechtlers Ausführungen nicht gefolgt, hätte ich jetzt arge Probleme an der Backe. Warum sollte ich mit Sozialrechtler verwandt sein? Weil ich seinen überzeugenden Ausführungen und dem Ratschlag mit der Ärztekammer gefolgt bin? Könnte es sein, dass die Antwort der DRV nicht in Ihr festgefügtes Weltbild paßt?
Steam 21.03.2011 | 20:54
Zitat von Gudrun anzeigen
Die DRV , besser gesagt der zuständige Sachbearbeiter (oder wie auch immer man diese Person nennen mag) hat einfach aufgegeben und lässt es jetzt gut sein einfach weil er besseres zu tun hat als so etwas auszufechten. Hätten Sie auf die konkrete Frage "Sind Sie laut dem Rehabericht erwerbsgemindert ?" oder auf " Sind laut dem Rehabericht weitere Leistungen durch die RV empfehlenswert ?" geantwortet ? Wenn ja, was meinen SIe wieviele Leute auf ein Schreiben wie " bitte beantworten SIe uns die folgenden Fragen oder senden SIe uns eine Kopie des Berichts zu " der Einfachheit halber eine Kopie zusenden würden ? Vielleicht wäre ja das ein gangbarer Weg : Die Rehaeinrichtigung schreibt einen Bericht und händigt diesen (falls der Patient dies so will) nur an den Patienten aus. Der Patient erhält daraufhin einen Fragebogen von der DRV auf dem er dann bestätigt, dass er nichts weiter von der DRV will. Dieser Fragebogen wird abgeheftet und die Akte abgeschlossen. Werden weitere Leistungen beantragt , dann kann der Antragssteller entscheiden ob er den Bericht (als Nachweis für die Erforderlichkeit der Leistung) vorlegt. Gibt es , außer der Mehrarbeit für die Patienten (deshalb nur auf Anfrage) , Einwände hiergegen ?
ProblemClemensam 21.03.2011 | 21:58
Zitat von Clemens anzeigen
. Wer hier echte Probleme hat sind sie und ansonsten keiner! Was soll ständig diese Frage nach Problemen? Ich würde ihnen empfehlen einen Lehrgang für Soziale Kompetenzen mal zu machen, aber ich denke sie würden gnadenlos durchfallen! Und zügeln sie sich mal mit Antworten wie " das sie sich nicht schämen so einen Beitrag ohne Punkt und Koma zu schreiben" . Aber so wie es aussieht haben sie nie gelernt das es Menschen mit Rechtschreibproblemen gibt und das besagt schon was sie für eine Bildung genossen haben!
Useram 22.03.2011 | 06:30
Warum werden hier private gespräche geführt in diesem forum? denn so wie es aussieht, hat gudrun ja keine frage an das forum, sondern will nur mit ihrem sozialrechtler plaudern. sowas nennt man spam ;-)
Mitleseram 22.03.2011 | 08:11
Nicht nur das, vor einigen Wochen hat die Redaktion schon einmal die IP-Adressen einiger Beiträge unter Beteiligung eines gewissen Users abgeglichen und danach wieder gelöscht, nachdem man offensichtlich festgestellt hat, daß hier jemand unter verschiedenen Namen fast ausschließlich Selbstgespräche geführt hat.
Gudrunam 22.03.2011 | 10:36
Zitat von Mitleser anzeigen
Warum werden hier private gespräche geführt in diesem forum? denn so wie es aussieht, hat gudrun ja keine frage an das forum, sondern will nur mit ihrem sozialrechtler plaudern. sowas nennt man spam ;-)
Nicht nur das, vor einigen Wochen hat die Redaktion schon einmal die IP-Adressen einiger Beiträge unter Beteiligung eines gewissen Users abgeglichen und danach wieder gelöscht, nachdem man offensichtlich festgestellt hat, daß hier jemand unter verschiedenen Namen fast ausschließlich Selbstgespräche geführt hat.
Da ist nichts mit Spam. Ich habe Sozialrechtler darüber berichtet, dass ich aufgrund seiner Tips auf meine Fragen erfolgreich war. Das Fatale hier im Forum ist, dass die Experten mir vor mehr als einem Jahr falsche Auskünfte gegeben haben und die DRV das schriftlich gegenüber den Ärzten der Reha-Klinik und mir gegenüber fortgesetzt hat. Deshalb die Frage: Wieso hält sich die DRV nicht an Recht und Gesetz in der Frage der ärztlichen Schweigepflicht? Sie werden bestimmt so schlau sein, diese simple Frage beantworten zu können.
Clemensam 22.03.2011 | 14:23
Zitat von ProblemClemens anzeigen
Nachdem Sie sich inzwischen etwas beruhigt haben dürften, bitte ich um Aufklärung: Wann und wo soll ich obiges Zitat ("das sie sich nicht schämen so einen Beitrag ohne Punkt und Koma zu schreiben") genannt haben? Diese Aussage stammt definitiv nicht von mir! Ich wünsche Ihnen gute Besserung!
B´sonam 22.03.2011 | 15:26
" das sie sich nicht schämen so einen Beitrag ohne Punkt und Koma zu schreiben" Ist ja auch echt unverschämt, wenn man einen Beitrag ohne KOMA schreibt, wo kämen wir denn da hin, wenn das jeder so machen würde ;o) Wünsche noch einen sonnigen Tag...
Sonnenscheinam 22.03.2011 | 16:25
... beruhigen wir uns alle mal wieder. DANKE!!!!
Sozialrechtleram 22.03.2011 | 19:49
Zitat von Gudrun anzeigen
Hallo Gudrun, schön zu hören, dass Ihre Hartnäckigkeit Erfolg hatte. Zu Ihrer Frage: Die DRV hat offenbar erkannt, dass mit dem nicht existenten Rechtsanspruch kein Blumentopf zu gewinnen ist. Sie möchte natürlich keine Schlappe bei Gericht einstecken und zieht sich zurück, ohne jedoch zuzugeben von der Rechtswidrigkeit des Reha-Entlassungsberichtsverfahren zu wissen. Deshalb wohl der Hinweis auf den Einzelfall und die "Verzichtserklärung" auf Ausübung eines Rechtes. Das ist aber etwas, was die DRV nur darf, wenn sie einen Ermessensspielraum hat. Nach den Behauptungen der DRV, so wie man sie im Netz findet, ist die Kenntnis in jedem Fall erforderlich = Null Ermessen und die Betroffenen haben kein Widerspruchsrecht. Ich denke, dass die DRV in einer Falle sitzt, aus der sie nicht mehr heraus kommt. Fragen Sie doch noch mal an, welche Rechtsvorschrift es den Ärzten der Reha-Kliniken entgegen § 203 StGB erlaubt bzw. vorschreibt der DRV automatisch Auskünfte zu erteilen. Sie können das natürlich mit einem Verlangen nach Akteneinsicht nach § 25 SGB X verbinden. Ich würde das Akteneinsichtsrecht allerdings erst nach einer Antwort ausüben. Je mehr Papier die jetzt produzieren, desto mehr Fehler machen die. Danke für die Genesungswünsche. Die vollständige Genesung wird sich leider erst nach der Metallentfernung einstellen, also wenn der Ärztepfusch der Klinik auf Kreiskrankenhausniveau beseitigt ist.
Papier ?am 22.03.2011 | 20:58
Zitat von Sozialrechtler anzeigen
Jetzt frage ich mich, ob man überhaupt auf etwas verzichten kann, auf das man keinen Rechtsanspruch hat.
Hallo Gudrun, schön zu hören, dass Ihre Hartnäckigkeit Erfolg hatte. Zu Ihrer Frage: Die DRV hat offenbar erkannt, dass mit dem nicht existenten Rechtsanspruch kein Blumentopf zu gewinnen ist. Sie möchte natürlich keine Schlappe bei Gericht einstecken und zieht sich zurück, ohne jedoch zuzugeben von der Rechtswidrigkeit des Reha-Entlassungsberichtsverfahren zu wissen. Deshalb wohl der Hinweis auf den Einzelfall und die "Verzichtserklärung" auf Ausübung eines Rechtes. Das ist aber etwas, was die DRV nur darf, wenn sie einen Ermessensspielraum hat. Nach den Behauptungen der DRV, so wie man sie im Netz findet, ist die Kenntnis in jedem Fall erforderlich = Null Ermessen und die Betroffenen haben kein Widerspruchsrecht. Ich denke, dass die DRV in einer Falle sitzt, aus der sie nicht mehr heraus kommt. Fragen Sie doch noch mal an, welche Rechtsvorschrift es den Ärzten der Reha-Kliniken entgegen § 203 StGB erlaubt bzw. vorschreibt der DRV automatisch Auskünfte zu erteilen. Sie können das natürlich mit einem Verlangen nach Akteneinsicht nach § 25 SGB X verbinden. Ich würde das Akteneinsichtsrecht allerdings erst nach einer Antwort ausüben. Je mehr Papier die jetzt produzieren, desto mehr Fehler machen die. Danke für die Genesungswünsche. Die vollständige Genesung wird sich leider erst nach der Metallentfernung einstellen, also wenn der Ärztepfusch der Klinik auf Kreiskrankenhausniveau beseitigt ist.
Herr Sozialrechtler, stimmen Sie denn Gudrun auch in Ihrer Ansicht zu, dass noch nicht enimal die Rehaklinik selbst einen Bericht schreiben dürfte ? Und wiek ommen Sie darauf dass jetzt noch weiteres Papier erzeugt wird. So wie ich das Schreiben der DRV verstanden habe, legen die die Akte ins Archiv und machen gar nix mehr.
Elisabetham 22.03.2011 | 21:49
Die ganze Kiste könnte sich zu einem gewaltigen Pyrrhussieg mausern, wenn man gegen den Leistungsträger weitere Forderungen hat. Das ist meine traurige Erfahrung.
Sozialrechtleram 22.03.2011 | 22:08
Zitat von Papier ? anzeigen
Papier ? schrieb

Jetzt frage ich mich, ob man überhaupt auf etwas verzichten kann, auf das man keinen Rechtsanspruch hat.

[/quote]

Hallo Gudrun,

schön zu hören, dass Ihre Hartnäckigkeit Erfolg hatte.

Zu Ihrer Frage:

Die DRV hat offenbar erkannt, dass mit dem nicht existenten Rechtsanspruch kein Blumentopf zu gewinnen ist. Sie möchte natürlich keine Schlappe bei Gericht einstecken und zieht sich zurück, ohne jedoch zuzugeben von der Rechtswidrigkeit des Reha-Entlassungsberichtsverfahren zu wissen. Deshalb wohl der Hinweis auf den Einzelfall und die "Verzichtserklärung" auf Ausübung eines Rechtes.

Das ist aber etwas, was die DRV nur darf, wenn sie einen Ermessensspielraum hat.

Nach den Behauptungen der DRV, so wie man sie im Netz findet, ist die Kenntnis in jedem Fall erforderlich = Null Ermessen und die Betroffenen haben kein Widerspruchsrecht. Ich denke, dass die DRV in einer Falle sitzt, aus der sie nicht mehr heraus kommt.

Fragen Sie doch noch mal an, welche Rechtsvorschrift es den Ärzten der Reha-Kliniken entgegen § 203 StGB erlaubt bzw. vorschreibt der DRV automatisch Auskünfte zu erteilen. Sie können das natürlich mit einem Verlangen nach Akteneinsicht nach § 25 SGB X verbinden. Ich würde das Akteneinsichtsrecht allerdings erst nach einer Antwort ausüben. Je mehr Papier die jetzt produzieren, desto mehr Fehler machen die.

Danke für die Genesungswünsche. Die vollständige Genesung wird sich leider erst nach der Metallentfernung einstellen, also wenn der Ärztepfusch der Klinik auf Kreiskrankenhausniveau beseitigt ist.

[/quote]

Herr Sozialrechtler, stimmen Sie denn Gudrun auch in Ihrer Ansicht zu, dass noch nicht enimal die Rehaklinik selbst einen Bericht schreiben dürfte ?

Und wiek ommen Sie darauf dass jetzt noch weiteres Papier erzeugt wird. So wie ich das Schreiben der DRV verstanden habe, legen die die Akte ins Archiv und machen gar nix mehr.

Hallo, mir ist nicht bekannt, dass Gudrun die Ansicht vertritt, eine Reha-Klinik dürfe keine ärzlichen Berichte schreiben. Schreiben dürfen die, soviel die wollen, nur offenbaren dürfen die das ohne schriftliche Einwilligung nicht. So steht es im Gesetz. Zunächst einmal ist jede Menge an Papier beschrieben worden, seitens der DRV, so jedenfalls Gudrun. Und wenn jetzt Gudrun nach der Rechtsgrundlage fragt, auf deren Durchsetzung die DRV "freiwillig" verzichtet hat, aber nicht verzichten durfte - jedenfalls nach deren Lesart, wird wieder viel Papier beschrieben werden. Und das guckt man sich nachher ganz genüßlich an. In meinem Fall würde ich das jedenfalls so machen, denn die DRV hat nach meiner Reha keinen Bericht bekommen. Den habe ich komplett vom Arzt am Vortag meiner Abreise ausgehändigt bekommen. Und nun warte ich, wie die Katze vorm Mauseloch, dass die DRV sich rührt. :-)) "So wie ich das Schreiben der DRV verstanden habe, legen die die Akte ins Archiv und machen gar nix mehr. " Die möchten, dass Gudrun nichts mehr macht. Die wissen nämlich, dass dann, wenn Gudrun was macht, das illegale System "ärztlicher Entlassungsbericht" zusammenbricht.
Sozialrechtleram 22.03.2011 | 22:23
Zitat von Elisabeth anzeigen
Hallo Elisabeth, Gudrun wird mit Sicherheit wissen, dass weitere Leistungen der DRV nicht beansprucht werden konnten. Ich weiß auch, dass nach meiner Reha wegen des Winterunfalls keine weiteren Ansprüche gegenüber der DRV geltend gemacht werden konnten bzw. sinnlos wären, da die KK-Leistungen besser sind. Vielleicht eine Rente auf Zeit, aber das Krankengeld ist höher. Sich selbst ins Bein schießen oder ne Laus in den Pelz setzen? Ist nicht mein Ding! Insofern wird es Zeit, dass Gudrun und unsereins je nach Motivation und juristischer Möglichkeit genau das abstellen, was Sie indirekt beschreiben: Verdeckte Nötigung bei Bestehen des Betroffenen auf gesetzeskonforme Handlungen durch Androhung von Nachteilen zur Durchsetzung rechtswidrigen Verwaltungshandelns. Die Antragsformulare der DRV sind voll davon.
ProblemClemensam 23.03.2011 | 06:02
Zitat von Clemens anzeigen
>>>Und zügeln sie sich mal mit Antworten wie " das sie sich nicht schämen so einen Beitrag ohne Punkt und Koma zu schreiben" . Aber so wie es aussieht haben sie nie gelernt das es Menschen mit Rechtschreibproblemen gibt und das besagt schon was sie für eine Bildung genossen haben!<<<
Nachdem Sie sich inzwischen etwas beruhigt haben dürften, bitte ich um Aufklärung: Wann und wo soll ich obiges Zitat ("das sie sich nicht schämen so einen Beitrag ohne Punkt und Koma zu schreiben") genannt haben? Diese Aussage stammt definitiv nicht von mir! Ich wünsche Ihnen gute Besserung!
Danke ich wünsche Ihnen etwas mehr Menschlichkeit! Hier Ihr Text den Sie bei einer anderen Frage geschrieben haben: "Satzzeichen sind ihnen geläufig ? Dann sollten Sie diese auch anwenden... "Satzzeichen sind ihnen geläufig ? Dann sollten Sie diese auch anwenden... Ich finde es unmöglich, so einen Beitrag hier ohne Punkt und Komma einzsutellen. Unmmöglich vernünftig zu lesen und zu verstehen. In der Schule wäre ihr " Geschreibsel " das eine glatte 6 !" Wir sind hier nicht in der Schule und wenn Sie denn Text nicht lesen können dann lassen Sie es einfach mit einer Antwort!
Clemensam 23.03.2011 | 14:09
Zitat von ProblemClemens anzeigen
Nachdem Sie sich inzwischen etwas beruhigt haben dürften, bitte ich um Aufklärung: Wann und wo soll ich obiges Zitat ("das sie sich nicht schämen so einen Beitrag ohne Punkt und Koma zu schreiben") genannt haben? Diese Aussage stammt definitiv nicht von mir! Ich wünsche Ihnen gute Besserung!
Danke ich wünsche Ihnen etwas mehr Menschlichkeit! Hier Ihr Text den Sie bei einer anderen Frage geschrieben haben: "Satzzeichen sind ihnen geläufig ? Dann sollten Sie diese auch anwenden... "Satzzeichen sind ihnen geläufig ? Dann sollten Sie diese auch anwenden... Ich finde es unmöglich, so einen Beitrag hier ohne Punkt und Komma einzsutellen. Unmmöglich vernünftig zu lesen und zu verstehen. In der Schule wäre ihr " Geschreibsel " das eine glatte 6 !" Wir sind hier nicht in der Schule und wenn Sie denn Text nicht lesen können dann lassen Sie es einfach mit einer Antwort!
Noch einmal: Dieser Text stammt nicht von mir! Vielleicht von meinem "Namensvetter" Klemens mit "K"? Oder von einem anderen Clemens? Muss ich Ihnen etwa erklären, dass sich hier Jeder jeden Namens bedienen kann? Wenn der Text von mir gewesen wäre, dann würde ich mich auch dazu bekennen. So schlecht finde ich den nämlich gar nicht!
ProblemeClemensam 24.03.2011 | 07:41
Zitat von Clemens anzeigen
>>>Und zügeln sie sich mal mit Antworten wie " das sie sich nicht schämen so einen Beitrag ohne Punkt und Koma zu schreiben" . Aber so wie es aussieht haben sie nie gelernt das es Menschen mit Rechtschreibproblemen gibt und das besagt schon was sie für eine Bildung genossen haben!<<<
Nachdem Sie sich inzwischen etwas beruhigt haben dürften, bitte ich um Aufklärung: Wann und wo soll ich obiges Zitat ("das sie sich nicht schämen so einen Beitrag ohne Punkt und Koma zu schreiben") genannt haben? Diese Aussage stammt definitiv nicht von mir! Ich wünsche Ihnen gute Besserung!
Danke ich wünsche Ihnen etwas mehr Menschlichkeit! Hier Ihr Text den Sie bei einer anderen Frage geschrieben haben: "Satzzeichen sind ihnen geläufig ? Dann sollten Sie diese auch anwenden... "Satzzeichen sind ihnen geläufig ? Dann sollten Sie diese auch anwenden... Ich finde es unmöglich, so einen Beitrag hier ohne Punkt und Komma einzsutellen. Unmmöglich vernünftig zu lesen und zu verstehen. In der Schule wäre ihr " Geschreibsel " das eine glatte 6 !" Wir sind hier nicht in der Schule und wenn Sie denn Text nicht lesen können dann lassen Sie es einfach mit einer Antwort!
Noch einmal: Dieser Text stammt nicht von mir! Vielleicht von meinem "Namensvetter" Klemens mit "K"? Oder von einem anderen Clemens? Muss ich Ihnen etwa erklären, dass sich hier Jeder jeden Namens bedienen kann? Wenn der Text von mir gewesen wäre, dann würde ich mich auch dazu bekennen. So schlecht finde ich den nämlich gar nicht!
Stimmt, es war der Klemes!!!! Dann möchte ich mich bei Ihnen dafür Entschuldigen!
Elisabetham 24.03.2011 | 16:37
Es ist überhaupt nicht lustig, mit einer kaputten Schulter leben zu müssen. Man muss nämlich erst einmal lernen mit einer Behinderung zu leben. Die Umwelt ist auch nicht unbedingt behindertenfreundlich. Ob man nun gleich einen eu-Antrag stellen sollte, ist ein ganz anderes Kapitel. Aber selbst Anwälte haben völlig unzulässige Verfassungsbeschwerden gestellt und eine Missbrauchsgebühr bekommen.
Sozialrechtleram 24.03.2011 | 22:50
Vielleicht eine Rente auf Zeit,
Wegen ner kaputten Schulter ... als Sozialrechtler ... HAHA.
Genau das werde ich vermeiden. Es gibt da eine geheime Anweisung der Bundesregierung zur Reduzierung der Krankengeldzahlungen kurzfristige Renten zu zahlen, da die Rentenansprüche niedriger sind als die Krankengeldansprüche. Und Sie meinen, dass Sozialrechtler das nicht weiß. Übrigens: Meine Schulter erfreut sich bester Gesundheit. Nur der Ärztepfusch in Form des falsch implantierten Metalls bereitet Probleme.
rapanteam 25.03.2011 | 12:54
Zitat von Sozialrechtler anzeigen
Wegen ner kaputten Schulter ... als Sozialrechtler ... HAHA.
Genau das werde ich vermeiden. Es gibt da eine geheime Anweisung der Bundesregierung zur Reduzierung der Krankengeldzahlungen kurzfristige Renten zu zahlen, da die Rentenansprüche niedriger sind als die Krankengeldansprüche. Und Sie meinen, dass Sozialrechtler das nicht weiß. ...
Das kommt aber nur von den Mitgliedern der Regierung, welche in Wahrheit Aliens in menschlicher Hülle sind... Also das bei Ihnen irgendwas echt merkwürdiges in der Rübe vorgeht dürfte mittlerweile fast jedem hier klar sein. Das es aber so schlimm ist...
aaaam 12.04.2011 | 13:56
Zitat von rapante anzeigen
Vielleicht eine Rente auf Zeit,
Wegen ner kaputten Schulter ... als Sozialrechtler ... HAHA.
Genau das werde ich vermeiden. Es gibt da eine geheime Anweisung der Bundesregierung zur Reduzierung der Krankengeldzahlungen kurzfristige Renten zu zahlen, da die Rentenansprüche niedriger sind als die Krankengeldansprüche. Und Sie meinen, dass Sozialrechtler das nicht weiß. ...
Das kommt aber nur von den Mitgliedern der Regierung, welche in Wahrheit Aliens in menschlicher Hülle sind... Also das bei Ihnen irgendwas echt merkwürdiges in der Rübe vorgeht dürfte mittlerweile fast jedem hier klar sein. Das es aber so schlimm ist...
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