Hallo,
sofern das 2-monatige Praktikum im Rahmen einer Ausbildung (z.B. Hochschulausbildung) absolviert werden sollte, besteht Versicherungsfreiheit in der Deutschen Rentenversicherung. Um die Anfrage richtig beantworten zu können, wären nähere Angaben zur Art des Praktikums notwendig.