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Priv. betriebliche Altersvorsorge

von netto05.03.2007 | 20:16
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3 Antworten

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Die Beiträge zur „Mehrfachverbeitragung“ bei der privaten betrieblichen Altersvorsorge habe ich gelesen. Als Laie möchte ich trotzdem an einem Beispiel rechnen: Es handelt sich um eine Entgeltumwandlung / Direktzusage mit Chemietarif-Förderung. Zunächst sollen Gehalt, derzeitige Förderung und die %-Sätze bei Steuern und Sozialabgaben als konstant angenommen werden. Bei Einzahlungen von derzeit ca. 1000 Euro jährlich (netto) ergibt dann nach einem Berufsleben ein Kapital von ca. 300.000 Euro. Dieses wird einmalig oder in fünf Jahres-Raten ausbezahlt. Es ist mir nun nicht klar, wie dieses Kapitel mit Steuern und Sozialabgaben beaufschlagt wird (nach heutigen Gesetzen) bzw. wie man verfahren könnte? Der Rentenschätzer auf dieser Seite ergibt ansonsten eine gesetzliche Rente von ca. 2000 Euro (verheiratet). Kann mir jemand helfen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Netto,

die von Ihnen angenommene Kaptialentwicklung ist doch sehr optimistisch.

Wie Bernhard Ihnen darlegt, ist der beabsichtigte Auszahlungsmodus ggf. aus steuerlichen Gründen wenig ratsam und muss immer in einer Gesamtbetrachtung aus allen steuerpflichtigen Einkunftsarten gesehen werden.

Die wundersame Geldvermehrung bezweifele ich.

Ggf. sollten Sie Ihren Steuerberater um Rat Fragen.

Mit freundlichem Gruß

2 Antworten

Bernhardam 05.03.2007 | 21:20
Zuerst einmal zu klaren Begriffsdefinitionen: - Private Altersvorsorge erfolgt aus verfügbarem (Netto-) Einkommen, das folglich versteuert und verbeitragt wurde. Bei privaten Riester- und Rürup-Renten wird die gezahlte Steuer während der Ansparphase erstattet. - Betriebliche Altersvorsorge erfolgt über den Arbeitgeber, in der Regel aus nicht versteuertem und (bis Ende 2008) nicht verbeitragtem Brutto-Einkommen; betriebliche Riester-Renten werden aus versteuertem Einkommen bedient. Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Direktzusage ist (rein) betriebliche Altersvorsorge. Die Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern der Verbeitragung in der KV/PV. D.h. nach heutigem Recht und bei 24.000 € jährlicher Rente sind zunächst etwa 1200 € Einkommenssteuer zu zahlen (Splittingtabelle), Grenzbelastung ist 21 %. Kommen 5 Jahresraten à 60.000 € hinzu (oder wird die Fünftelregelung bei Einmalbetrag angewandt), so steigt die jährliche Steuer (inkl. Soli) auf 21.000 € an, d.h. etwa ein Drittel der Auszahlung fällt dem Fiskus zum Opfer. Die Beiträge für die KV/PV werden mindestens 17 % betragen, wahrscheinlich in ferner Zukunft deutlich mehr. Mit 33 % Steuer und 17 % Sozialbeiträgen wären wir also bei 50 % Abgaben, d.h. von den 300.000 € geht die Hälfte an den Staat. Die Konditionen müssen unter diesen Umständen schon sehr gut sein, damit die Sache irgendeinen Sinn macht - ich habe kurz ein Excel-Sheet gebastelt, und dies errechnet: Wenn man 50 Jahre lang 1.000 € einzahlt, und am Ende 300.000 € Kapital haben will, dann ist dazu eine Rendite von 5,92 % erforderlich. Für die Hälfte dieser Summe, also 150.000 € am Ende (was Sie also netto bekommen), ist eine Rendite von 3,82 % erforderlich. Vergleichen Sie also die Nach- und Vorsteuerrenditen, und bedenken Sie, dass selbst im tiefsten Tal der Tränen von fast allen Versicherungsgesellschaften wenigstens 4 % jährlich erwirtschaftet wurden (mit sicheren Anlagen und trotz aller Kosten). Da empfiehlt es sich doch, die 1000 € (netto) jährlich selbst anzulegen, und die Bildung von frei verfügbarem Vermögen anzustreben.
nettoam 06.03.2007 | 20:52
Vielen Dank für die Antworten. Die angegebenen Zahlen errechnen sich nach den derzeitigen Verhältnissen (Chemieförderung - Grund- u. Tarifförderung, VL). Sie sind für die Zukunft nicht garantiert. http://www.foerderrechner-altersvorsorge.de/index.php?ag=_cpf-c Die Rendite in der Einzahlungsphase beträgt ca. 5 % auf den Brutto-Umwandlungsbetrag. Der Auszahlungsmodus ist fest – so wie beschrieben. Gilt für den Krankenkassenbeitrag und Einmal-Auszahlungen die Regel mit Verteilung auf 120 Monate? Gruß Netto
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