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Private Berufsunf.-Vers.

von Lotte N.22.07.2017 | 10:36
617 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten. Ich kann in meinem Beruf nicht mehr arbeiten. Habe eine Bu. Vers. bei Anerkennung 500 Euro im Monat. Da ich schon 3 Jahre nicht mehr voll arbeiten kann reicht mir das Geld nicht zum Leben. Also bekomme ich noch Geld vom Jobcenter, bin ledig. Stimmt meine Info. von Bekannten, sollte die Versicherung anerkannt werden, was ja sehr schwer ist, werden diese 500 Euro mit verechnet. Mir blieb unter dem Strich auch nicht mehr Geld. Sollte mir jemand antworten, Danke vorab

10 Antworten

Auszubildende eram 22.07.2017 | 10:49
Es ging geringe freigrenzen mein 125€
Auszubildende eram 22.07.2017 | 10:52
Aus diesem Grund der win win Situation 375€ muss das Jobcenter zahlen und du hast 125€ mehr lohnt sich der Antrag und du hast ja auch für gezahlt
Auszubildende eram 22.07.2017 | 10:55
Bei welcher Versicherung wird nur 500€ angeboten
Schadeam 22.07.2017 | 10:58
Falsches Forum, weil keine Rentenfrage, erkundigen Sie sich beim Jobcenter
Auszubildende eram 22.07.2017 | 11:21
Also mein BU Versicherungsexperte wollte mir, da man in der Ausbildung weniger verdienen tut, für vier Jahre günstige bu andrehen die nur 150€ anbietet aber danach wird die teurer da automatisch auf 1000€ hochgestuft wird. Und dies ohne Ermeute Gesundheitsprüfung
Schorscham 22.07.2017 | 13:47
Private und gesetzliche Renten sind Einkommen und werden in der Tat auf zustehende Fürsorgeleistungen wie ALG_2 angerechnet. Die von "@Auszubildende er" (in falscher Höhe) erwähnten Erwerbstätigenfreibeträge werden bei Rentenbezug allerdings nicht gewährt, sondern höchstens diverse Versicherungspauchbeträge in Höhe von 30 Euro/Monat. MfG
Auszubindeneram 23.07.2017 | 14:28
Zitat von Schorsch anzeigen
Stimmt meine Info. von Bekannten, sollte die Versicherung anerkannt werden, was ja sehr schwer ist, werden diese 500 Euro mit verechnet.
Private und gesetzliche Renten sind Einkommen und werden in der Tat auf zustehende Fürsorgeleistungen wie ALG_2 angerechnet. Die von "@Auszubildende er" (in falscher Höhe) erwähnten Erwerbstätigenfreibeträge werden bei Rentenbezug allerdings nicht gewährt, sondern höchstens diverse Versicherungspauchbeträge in Höhe von 30 Euro/Monat. MfG
Aber dennoch lohnt sich der aufwand für versicherten 30€ mehr und Jobcenter 470€ weniger zahlen als win win situation. Sollten also beide drin kämpfen und man auch Ja auch Beiträge gezahlt
GroKoam 23.07.2017 | 15:40
Zitat von Auszubindener anzeigen
Private und gesetzliche Renten sind Einkommen und werden in der Tat auf zustehende Fürsorgeleistungen wie ALG_2 angerechnet. Die von "@Auszubildende er" (in falscher Höhe) erwähnten Erwerbstätigenfreibeträge werden bei Rentenbezug allerdings nicht gewährt, sondern höchstens diverse Versicherungspauchbeträge in Höhe von 30 Euro/Monat. MfG
Aber dennoch lohnt sich der aufwand für versicherten 30€ mehr und Jobcenter 470€ weniger zahlen als win win situation. Sollten also beide drin kämpfen und man auch Ja auch Beiträge gezahlt
Die 30 Euro kannst Du dann in einen Deutschkurs investieren.
Herr Robinéam 24.07.2017 | 08:55
Zitat von GroKo anzeigen
Stimmt meine Info. von Bekannten, sollte die Versicherung anerkannt werden, was ja sehr schwer ist, werden diese 500 Euro mit verechnet.
Private und gesetzliche Renten sind Einkommen und werden in der Tat auf zustehende Fürsorgeleistungen wie ALG_2 angerechnet. Die von "@Auszubildende er" (in falscher Höhe) erwähnten Erwerbstätigenfreibeträge werden bei Rentenbezug allerdings nicht gewährt, sondern höchstens diverse Versicherungspauchbeträge in Höhe von 30 Euro/Monat. MfG
Aber dennoch lohnt sich der aufwand für versicherten 30€ mehr und Jobcenter 470€ weniger zahlen als win win situation. Sollten also beide drin kämpfen und man auch Ja auch Beiträge gezahlt
Die 30 Euro kannst Du dann in einen Deutschkurs investieren.
Nach den bisherigen Äußerung wäre das auf jeden Fall eine sinnvolle Investition, stimmt ;-D
=//=am 24.07.2017 | 10:43
Zitat von Auszubindener anzeigen
Private und gesetzliche Renten sind Einkommen und werden in der Tat auf zustehende Fürsorgeleistungen wie ALG_2 angerechnet. Die von "@Auszubildende er" (in falscher Höhe) erwähnten Erwerbstätigenfreibeträge werden bei Rentenbezug allerdings nicht gewährt, sondern höchstens diverse Versicherungspauchbeträge in Höhe von 30 Euro/Monat. MfG
Aber dennoch lohnt sich der aufwand für versicherten 30€ mehr und Jobcenter 470€ weniger zahlen als win win situation. Sollten also beide drin kämpfen und man auch Ja auch Beiträge gezahlt
Wenn man nicht einmal seinen Nicknamen richtig schreiben kann, sollte man solche konfusen Antworten lieber bleiben lassen. SEHR SCHWACH! :-)
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