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Experten-Antwort

Private BU-Versicherung und DRV-Nord

von Bodo10.12.2016 | 12:57
1620 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo hier im Forum ! Ich habe da mal eine Frage: Seit etwa einem halben Jahr bekomme ich von meiner Privaten BU-Versicherung eine Rente gezahlt. Der Leistungsfall wurde von der Versicherung annerkannt. Im Juli 2016 habe ich einen Eu Rentenantrag bei der DRV-Nord gestellt. Begutachtung fand im Oktober statt. Der Arzt sagte nur ich wäre ganz schön Leistungsgemindert-mehr dürfte er nicht sagen. Am 11 November erhielt ich den Bescheid der DRV. Antrag auf EMR wird abgelehnt. Darauf hin habe ich mich nochmals mit dem Gutachter in Verbindung gesetzt. Ich soll sofort Widerspruch einlegen. Akteneinsicht und das Gutachten anfordern. Das habe ich auch gleich gemacht, durch den VdK. Wird die Begutachtung nach zweierlei Maßsteben bewertet? Versicherung sagt Leistungsfall liegt vor. DRV-Nord lehnt den Rentenantrag ab. Danke für die Antworten Und einen schönen 3 Advent Bodo

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.12.2016 | 10:11

1. Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, dann wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit besteht. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind.

2. Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sind erst dann erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.

3. Unter welchen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der privaten Rentenversicherung ein Rentenanspruch besteht, ist privatrechtlich zu klären. Diese Voraussetzungen sind nicht mit den Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung identisch.

9 Antworten

Bodoam 10.12.2016 | 13:14
Meine Frage: ist ob die Beurteilung nach unterschiedlichen Bewertungen erfolgt?
Schirleyam 10.12.2016 | 13:07
Hallo Bodo , wo ist die Frage ???? ich kann keine Frage erkennen . MfG S
zeldaam 10.12.2016 | 14:02
Hallo Bodo, Ihre Frage "Meine Frage: ist ob die Beurteilung nach unterschiedlichen Bewertungen erfolgt?" ist mit einem ganz klarem "Ja , natürlich" zu beantworten. Ihre private BU- Rentenversicherung prüft, ob Sie ihren letzten (versicherten) Beruf oder in einem Verweisungsberuf (sofern vertraglich so versichertert) nicht mehr arbeiten können, also - berufsunfähig - sind. Die DRV hat nach § 43 SGB VI zu prüfen, ob Sie irgendeine berufliche Tätigkeit nur noch weniger als 6 Stunden am Tag ausüben können, also - erwerbsgemindert - sind. Dann würden Sie eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhalten, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 Kalendermonate in den letzten 5 Jahren) erfüllen. Nur bei Versicherte , die vor dem 02.01.1961 geboren sind, wird die Berufsunfähigkeit geprüft (§ 240 SGB VI). So als schnelles Beispiel: Dachdecker verliert ein Bein --> berufsunfähig, allerdings nicht erwerbsgemindert, da mit Prothese noch eine sitzende (z.B. Büro-)tätgkeit ausgeübt werden könnte. Also bitte Erwerbsminderung = keine Erwerbstätigkeit mehr möglich und Berufsunfähigkeit = letzter Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden unterscheiden. MfG zelda
zeldaam 10.12.2016 | 14:02
Hallo Bodo, Ihre Frage "Meine Frage: ist ob die Beurteilung nach unterschiedlichen Bewertungen erfolgt?" ist mit einem ganz klarem "Ja , natürlich" zu beantworten. Ihre private BU- Rentenversicherung prüft, ob Sie ihren letzten (versicherten) Beruf oder in einem Verweisungsberuf (sofern vertraglich so versichertert) nicht mehr arbeiten können, also - berufsunfähig - sind. Die DRV hat nach § 43 SGB VI zu prüfen, ob Sie irgendeine berufliche Tätigkeit nur noch weniger als 6 Stunden am Tag ausüben können, also - erwerbsgemindert - sind. Dann würden Sie eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhalten, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (36 Kalendermonate in den letzten 5 Jahren) erfüllen. Nur bei Versicherte , die vor dem 02.01.1961 geboren sind, wird die Berufsunfähigkeit geprüft (§ 240 SGB VI). So als schnelles Beispiel: Dachdecker verliert ein Bein --> berufsunfähig, allerdings nicht erwerbsgemindert, da mit Prothese noch eine sitzende (z.B. Büro-)tätgkeit ausgeübt werden könnte. Also bitte Erwerbsminderung = keine Erwerbstätigkeit mehr möglich und Berufsunfähigkeit = letzter Beruf kann nicht mehr ausgeübt werden unterscheiden. MfG zelda
Bodoam 10.12.2016 | 14:18
Hallo Zelba, Danke für die Antwort. Mal sehen was bei meinem Widerspruch rauskommt. Mein Geburtsdatum: ist der 14.06.1958
zeldaam 10.12.2016 | 15:32
Hallo "Ludmilla", was sagen denn Ihre Tarot-Karten zum Beruf von Bodo ?? Der wäre wichtig, da er vor dem 02.01.1961 geboren ist und somit eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu prüfen wäre: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… MfG zelda
Ludmillaam 11.12.2016 | 18:48
Zitat von zelda anzeigen
Er war Handwerker und kann keine körperlichen Arbeiten mehr ausüben. Ob er Facharbeiter oder Hilfsarbeiter war, kann ich nicht genau erkennen. Liebe Grüße !!
Bodoam 11.12.2016 | 19:17
Hallo Ludmilla, die Karten haben recht. Ich habe ein Handwerksberuf erlernt (Möbelpolsterer) Habe viele jahre in der Holzindustrie gearbeitet. War Vorarbeiter auf dem Holzplatz. Körperlich schwere Arbeit. Jetzt sind beide Knie, beide Schultern, die HWS,(Neuroforamenstenose),mehrfach am Knie operiert. Schulter-Op hatte ich im März. Die li Schulter soll auch noch operiert werden. Der Neurochirug möchte auch noch ein bischen Operieren an der HWS. Aber sonst ist alles OK bei mir. Essen schmeckt. Und das gute die DRV sagt:Der Mann ist topp fit. Ich wünsche allen noch einen schönen 3 Advent
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