Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Wenn Sie zu dem Personenkreis gehören, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, dann wird vom Rentenversicherungsträger geprüft, ob Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit besteht. Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die ihren bisherigen qualifizierten Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausüben können, in einem anderen Beruf aber noch mindestens sechs Stunden täglich einsetzbar sind.
2. Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sind erst dann erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten.
3. Unter welchen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der privaten Rentenversicherung ein Rentenanspruch besteht, ist privatrechtlich zu klären. Diese Voraussetzungen sind nicht mit den Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung identisch.
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