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Experten-Antwort

Private Krankenversicherung nach der Scheidung bei geringer Rente

von Orloff09.08.2017 | 15:08
873 Ansichten
10 Antworten

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Guten Tag, ich bin ägyptische Staatsbürgerin mit dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und im Jahre 1951 geboren. Seit 1987 bin ich über meinen geschiedenen Mann (Beamter) bei der DBK privat kranken-versichert. Seit Mai 2017 musste ich mich durch die Scheidung ohne Beihilfe eigenständig privat versichern lassen. Mein jetziger Beitrag beträgt 640 € pro Monat und das bei einer Rente in Höhe von 830 € pro Monat. Meine Frage an Sie wäre, ob es irgend eine Möglichkeit gibt, einen andren Tarif bzw. zu einem anderen Anbieter zu günstigeren Konditionen zu wechseln, ohne Beihilfe über die Grundsicherung beziehen zu müssen. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich schon im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Y. Orloff

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.08.2017 | 15:24

Hallo Frau Orloff,

Fragen zur Krankenversicherung können hier nicht beantwortet werden. Ob Ihre private Krankenversicherung einen anderen Tarif anbietet, sollten Sie dort direkt erfragen. Inwieweit andere Anbieter kostengünstiger sind, können Sie nur bei diesen anderen Anbietern erfragen.

9 Antworten

KPJMKam 09.08.2017 | 19:09
Hallo. Für solche Fälle gibt es den nachehelichen Unterhaltsanspruch. Der ist für die Zeit nach der Scheidung. Auch wenn alles schon geteilt worden ist. Kannst ja mal bei Google schauen. Ich nehme an wenn Du mehrere Seiten gelesen hast wirst Du hoffentlich zu Deinem Anwalt gehen.
zyam 09.08.2017 | 19:36
Jeder PKV hat einen Basistarif, den Sie schnellstens beantragen sollten. Zusätzlich können Sie Grundsicherung nach SGB XII beantragen.
chiam 09.08.2017 | 20:22
Der Basistarif ist sehr selten sinnvoll, da der Beitrag sich nach dem _Höchstbeitrag_ der gesetzlichen Krankenversicherung richtet. Der Basistarif ist für Fälle gedacht, in denen jemand sonst überhaupt keine Versicherung bekommen kann.
chiam 10.08.2017 | 04:54
Ich sagte: nicht sinnvoll. Daß es möglich wäre, in den Basistarif zu wechseln, habe ich nicht bestritten.
W*lfgangam 09.08.2017 | 21:44
Hallo Orloff, selbst wenn die PKV Ihnen den halben Basistarif anbieten würde/müsste - wegen Grundsicherung - wären Sie eben auch weiterhin auf die Grundsicherung angewiesen, sofern Sie sonst kein Einkommen/Vermögen haben und nachehelicher Unterhalt nicht möglich ist. Was ist so schlimm an Grundsicherung? Eine staatliche Sozialleistung wie die Rente auch, nur ein anderer Name/eine andere Zahlstelle ...die Euros haben dieselbe Aufschrift ;-) Gruß w.
chiam 10.08.2017 | 23:03
Die Fragestellerin hat dreißig Jahre Alterungsrückstellungen. Ein Tarifwechsel in reguläre Tarife mit weniger Leistungen dürfte sehr viel mehr sparen als der teure Basistarif. Notfalls ist eine weitere Möglichkeit der Standardtarif, der für langjährige Versicherte normalerweise auch günstiger als der Basistarif ist.
KPJMKam 11.08.2017 | 17:11
Hallo. Es gibt hier ja viele Meinungen. Man sollte aber auch bedenken das der Beitrag für den Basistarif von der PKV vielleicht auf die Hälfte reduziert werden muß. Das gibt es im normalen Tarif nicht. Dann kommt noch hinzu das die Sozialhilfeträger nur Beiträge für Basistarife übernehmen.
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