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Experten-Antwort

Private Rentenversicherung im Ausland

von DerTourist4830.07.2015 | 09:31
1092 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich lebe und arbeite seit 7 Jahren in der Türkei. In Deutschland habe ich während meines Studiums ein paar Nebenjobs gemacht und war später beruflich selbständig, bevor ich dann beruflich in die Türkei ausgewandert bin. Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft. Nun würde ich gerne in der Türkei eine private Rentenversicherung abschließen. Gibt es da etwas,worauf ich als Deutscher achten muss ? Ich besitze die "Mavi Kart". Wie ist das mit dem Rentenbezug geregelt ? Welches Land würde meine Rente später zahlen und was würde sich durch eine private Rentenversicherung, die ich hier in der Türkei abschließe finanziell ändern ? Viele Grüsse DerTourist

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.07.2015 | 10:59

Zu den Vor- und Nachteilen beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung in der Türkei können wir Ihnen leider von hier keine verbindliche Auskunft erteilen.

Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der Klärung Ihres deutschen Versicherungskontos und auch bei weiteren Fragen zur Zahlung einer späteren Rente, an

die Verbindungsstelle der deutschen Rentenversicherung zur Türkei.

In Bayreuth:

Hausanschrift:

Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Wittelsbacherring 11

95444 Bayreuth

Telefon: 0921 607-0 (Vermittlung)

Fax: 0921 607-2398

2 Antworten

=//=am 30.07.2015 | 12:05
Wenn sie bisher bei der DRV Bund (frühere BfA) in Berlin versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese. Kontaktdaten sind im Internet ersichtlich. Sofern Sie sich bei Rentenbezug aus der deutschen RV noch in der Türkei aufhalten, wird auch diese von Deutschland aus gezahlt und muss auch dort beantragt werden. Auf jeden Fall wird die türkische Rente nicht auf die Altersrente aus Deutschland angerechnet. Fordern Sie eine Rentenauskunft bei der zuständigen DRV an, damit Sie wissen, ob und ab wann Sie überhaupt einen Anspruch auf eine Altersrente haben. Denn es muß die Mindestwartezeit von 5 Jahren (Beitragszeiten!) erfüllt sein, um überhaupt einen Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben. Ihr "deutsches" Berufsleben hört sich nicht unbedingt danach an, dass die Wartezeit überhaupt erfüllt ist. ;-)
von Tathenam 30.07.2015 | 18:23
Also Türken würde ich mein Geld nicht anvertrauen. Aber man kann natürlich auch mit Kohl, Merkel und Co. reinfallen, wie viele Betriebsrentenbezieher (rückwirkende Belastung von Betriebsrentenverträgen mit Krankenversicherung- und Pflegeversicherungsbeiträgen) schmerzlich erfahren mußten.
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