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Experten-Antwort

Privatier und die Anrechnung freiwilliger Rentenbeiträge

von Daniel25.10.2018 | 16:53
1946 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, wenn ich 30 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt habe und anschließend Privatier werde, kann ich dann 5 Jahre lang freiwillige Beiträge einzahlen, um somit die Wartezeit zu erfüllen und mit 63 die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag beantragen zu können?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel,

ja, das ist möglich.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Daniel,

wie chi bereits richtig angegeben hat, werden freiwillige Beiträge bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.

Ihre Schlussfolgerung ist daher korrekt.

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3 Antworten

Danielam 26.10.2018 | 12:11
Und wenn ich anstatt 5 Jahre 15 Jahre freiwillige Rentenbeiträge (zusätzlich zu den 30 Jahren Pflichtbeiträge) zahle, kann ich sogar mit 65 (Geb. 1973) abschlagfrei in Rente gehen, richtig?
chiam 26.10.2018 | 12:29
Richtig; sobald 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen da sind, zählen auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen für die Wartezeit von 45 Jahren. Vorbehalt: Das ist die jetzige Rechtslage. Über die Jahrzehnte kann sich noch einiges ändern.
W*lfgangam 26.10.2018 | 17:06
Hallo Daniel, der Begriff Privatier impliziert zunächst, Sie machen gar nichts mehr/leben auf eigene Kosten von dem Ersparten. Sofern Sie gewerblich tätiger Privatier sind, und das auch über die vorgezogenen Altersrenten mit entsprechenden Einkünften beibehalten wollen, überlegen Sie Ihre Beitragsplanungen in der DRV noch mal neu - Einkommen und vorgezogene Altersrente beißt sich, dann vorab beraten lassen, was in diesem Fall/unter welchen Einkommensverhältnisses, an vorgezogener Rente überhaupt möglich wäre. Gruß w.
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