Der Anbieter Ihrer Riester-Rente ist verpflichtet, Sie in den Vertragsunterlagen zu informieren, in welchem Zeitraum die Abschluss- und Vertriebskosten verteilt werden. Diese können bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren verteilt werden,
mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren, sind aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Bei einem Abschluss eines Riester-Fondsparplan fallen ebenso Abschluss- und Vertriebskosten an, die beim Anbieter zu erfragen sind.
Zu einzelnen Produkten kann Ihnen das Sonderheft "Altersvorsorge" der Zeitschrift Finanztest oder www.stiftung-warentest.de weiterhelfen.
Bevor Sie einen Vertrag kündigen, wäre eine individuelle Beratung mit Produktbewertung bei der Verbraucherzentrale ratsam.