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Psychotherapie

von Steffi13.02.2007 | 16:35
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mal angenommen man bezieht eine Zeitrente wegen einer psychischen Krankheit. Laut Gutachter der Rentenstelle wird festgestellt, das sich der Rentenbezieher aus seiner Krankheit alleine nicht lösen kann und das ein Teil wohl auch immer Krankheitsbestandteil bleiben wird. Ferner stellt er fest, das der Rentenbezieher einer notwendigen Psychotherapie nur schwer zugänglich gemacht werden kann, einerseits krankheitsbedingt, andererseits da er sich allgemein gegen eine derartige Therapie sperrt. Er habe aber auch innerhalb seines Gespräches festgestellt, das der Rentenbezieher zwar ein großes berechtigtes Misstrauen gegenüber Ärzten hat, aber das er sehr wohl die Fähigkeit besitzt, sich für eine Therapie zu offenbaren. Man könne ihm auch eine Psychotherapie und die entsprechende Motivation abverlangen bzw. die Mitwirkungspflicht hierzu. Frage: Kann die Rentenstelle ein psychisch kranken Menschen zwingen, sich einer Psychotherapie zu öffnen, wenn er sich hiergegen sperrt. ? Man kann einen Menschen doch nicht gegen seinen Willen zwingen, Vertrauen zu einem Arzt aufzubauen. ? Danke Steffi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ohne Kenntnis des konkreten Sachverhalts, insbesondere bei einer lediglich fiktiven Fallkonstellation, kann Ihnen hier im Forum wohl kaum jemand eine zufriedenstellende Antwort geben.

Allgemein kann ich dazu nur sagen, dass es für den Versicherten im Rentenverfahren gewisse Mitwirkungspflichten (§§ 60 ff. SGB I) gibt. Aber inwieweit dies (hier: Psychotherapie), z. B. im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe, in Ihrem fiktiven Fall für den Versicherten zumutbar wäre, kann ich hier, auch weil ich kein Sozialmediziner bin, beim besten Willen nicht beantworten.

3 Antworten

Antoniusam 13.02.2007 | 17:31
Der Gutachter scheint diese Ansicht zu vertreten.
KSCam 13.02.2007 | 19:50
Liebe Steffi, was soll Ihnen ein außenstehender ohne Fallkenntnis zu Ihre hypothetischen Frage (Mal angenommen...) antworten? Ich stelle die Gegenfrage: mal angenommen, die Krankheit wäre nicht ganz so schlimm und Ihr Beispielspatient würde (ganz leicht) simulieren? Soll dann der Staat ein Leben lang die Rente zahlen, weil der Mensch sich den "Ärzten nicht öffnen will"? Sie sehen, da ist es schwer was zu sagen.
???am 14.02.2007 | 07:09
Eine weitere Annahme: Ihr hypothetischer Kranker rafft sich auf Druck der DRV tatsächlich auf und macht eine Therapie. Er steht sie durch und siehe da: Es geht ihm besser! Er gewinnt eine neue Lebensqualität. Meinen Sie, er wäre darüber wirklich böse?
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