Hallo Kevin Montany,
wenn Sie ab 01.11.2020 eine Regelaltersrente beziehen möchten, müssen Sie unter Ziff. 1 das Kreuz bei „Regelaltersgrenze“ setzen und anschließend noch angeben, ob Sie die Rente als Voll- oder als Teilrente beziehen wollen.
Der von Ihnen genannte einführende Hinweis soll im Übrigen lediglich aussagen, dass auf die unter Ziff. 1 genannten Rentenarten kein Anspruch besteht, wenn an den Versicherten bereits eine Altersrente gezahlt wird. Da Sie aber aktuell eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist dieser Hinweis für Sie ohne Bedeutung.