2021 habe ich eine Einmalzahlung Kapitalertrag meiner Firma erhalten als ich in Altersrente ging dies wurde bei meiner Witwenrente berücksichtigt es wurde das Formular R0674 ausgefüllt. Meine Frage ich habe letzte Woche das Formular wieder bekommen ist die Einmalzahlung für 2022 wieder anzugeben?
29.03.2022, 20:07
von
W°lfgang
Zitiert von: Kamillchen
Meine Frage ich habe letzte Woche das Formular wieder bekommen ist die Einmalzahlung für 2022 wieder anzugeben?
Hallo Kamillchen,
der R0674 wird doch hoffentlich vorausgefüllt sein bzw. das Anschreiben zwecks Datenerhebung, für welchen Zeitraum die DRV die Angaben benötigt, und von WELCHER der aufgeführten/möglichen Zahlstellen?!
Sollte das nicht erkennbar sein - ran als Telefon /E-Mail /Fax /persönlichen Beratung, um das konkret zu hinterfragen.
Gruß w.
30.03.2022, 15:39
Experten-Antwort
Hallo Kamillchen,
für die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente ist eine Kapitalabfindung aus einer betrieblichen Altersvorsorge so zu berücksichtigen, wie sie als monatliche Rente ohne Abfindung ausgezahlt würde. Somit ist das Formular R 0674 jährlich zur Prüfung der Einkommensanrechnung für den Rentenversicherungsträger erforderlich.