Hallo Kamillchen,
für die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente ist eine Kapitalabfindung aus einer betrieblichen Altersvorsorge so zu berücksichtigen, wie sie als monatliche Rente ohne Abfindung ausgezahlt würde. Somit ist das Formular R 0674 jährlich zur Prüfung der Einkommensanrechnung für den Rentenversicherungsträger erforderlich.