Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

R810 richtig ausfüllen

von Kat31.10.2013 | 11:29
3838 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, könnten Sie bitte nochmals die Einwände von Rudi und KPJMK überprüfen und hier eine abschließende Stellungnahme abgeben?? Besten Dank Kat

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kat,

der Antragsteller ist nicht versicherungsfrei, sondern einfach nicht mehr versicherungspflichtig. Wenn kein Antrag auf Befreiung gestellt wurde, dann sind beide Fragen mit "nein" zu beantworten.

Im übrigen wird sowieso die letzte gestzliche Krankenkasse in das Verfahren mit eingebunden und eine Prüfung bzgl. der Zugehörigkeit zur Krankenversicherung der Rentner vornehmen. Diese Krankenkasse hat natürlich auch die Unterlagen über die früheren Daten und würde somit auch bei einer fehlerhaften Angabe die richtige Prüfung vornehmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo ....,

sorry, im Krankenkassenrecht wird Versicherungsfreiheit anders angewendet als im Rentenrecht.

Sie haben § 6 SGB V richtig zitiert.

Demzufolge muss also die Frage nach der Versicherungsfreiheit mit "ja" beantwortet werden und die Frage nach der Befreiung von der Versicherungspflicht mit "nein".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

....am 31.10.2013 | 12:17
von KPJMK RE: R810 richtig ausfüllen Ich sehe es so:2.3 mit ja. Siehe SGB5 §6 Abs 1 Satz1. Zu 2.4 ,ohne Antrag ist nein.SGB5 §8 ... seh ich auch so wie KPJMK. Also wenn der wechsel erfolgte weil die KK mitgeteilt hat, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) überschritten wurde und auf Grund dessen die private Absicherung bei der Allianz erfolgte sind wir bei der Versicherungsfreiheit. -> so nehme ich an wird es auch gewesen sein. §8 näher zu erleutern lohnt sich erst, wenn es so nicht war. Und das mit dem nicht versicherungspflichtigt und daher beides mit nein, ist blödsinn.
....am 31.10.2013 | 16:11
Das müssen Sie mir erklären. Auf welche gesetzliche Regelung stützen sie Ihre Behauptung. M.E. liegt Vers.-freiheit vor Begründung: Überschrift § 6 SGB V - Versicherungsfreiheit Abs.1 Nr. 1 -> Versfrei sind Arbeiter/Angestellte wenn die JAE nach Abs. 6 und 7 überschritten wird. Wieso ist man denn da auf einmal nicht mehr VP?
Rudiam 31.10.2013 | 16:13
Jawoll Experte, beide Fragen sind mit NEIN zu beantworten, da weder Versicherungsfreiheit besteht ( z.B. als Beamter ) und ein Antrag auf Befreiung wurde auch NIE gestellt, warum auch ? Was KPJMK schreibt, stimmt nicht, auch wenn er noch soviel Paragrafen nennt.
....am 01.11.2013 | 07:53
kein Problem, ich dachte nur Sie wissen was, was mir bis dato nicht bekannt war.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026