Hallo,
ich beziehe eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente,meine Ex-Frau noch keine Rente.
Am 19.03 wurde der Beschluss zum Versorgungsausgleich vom Familiengericht rechtskräftig gemacht und lag meiner Anwältin am 27.03 vor.
1. Ab welchen Datum wird meine Rente gekürzt???
2. Da ich am 31.03 sicher nochmal die ungekürzte Rente erhalten werde,muss ich evtl. an die DRV was zurück bezahlen???
würde mich über eine Antwort freuen
Gruss
axellino