auch die Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) gehört zu einer "versicherungspflichtigen Beschäftigung". Schließlich werden während der gesamten Altersteilzeit Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt und zwar in der Regel von ca 90 % des vorausgegangenen Volleinkommen. Ansonsten hätte man eine ganz schöne finanzielle Lücke im Rentenkonto
Die diesbezügliche Textpassage in Ihrem Artikel suggeriert "Beitragsfreiheit"
28.08.2009, 15:04
Experten-Antwort
Hallo Helmi,
danke für den Hinweis. Wir haben die Textpassage nun so umgeschrieben, dass (hoffentlich) keine Fehldeutungen mehr möglich sind.