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Experten-Antwort

Referat Leistungskoordination ADV

von meiermax04.09.2017 | 18:46
472 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was bedeutet Referat Leistungskoordination ADV? Habe einen Antrag auf LTA bei einem Regionalträger gestellt und fragte nach bei der jeweiligen Sachberbeiterin nach, was mit meinen Antrag ist. Die Sachbearbeiterein fragte das der Antrag im Referat Leistungskoordination ADV liegt. Was bedeutet dieses Referat Leistungskoordination ADV ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.09.2017 | 11:16

Wie bereits erwähnt, handelt es sich dabei um eine interne Bezeichnung für eine bestimmte Abteilung innerhalb Ihres zuständigen DRV-Trägers.

2 Antworten

Emilam 04.09.2017 | 19:27
Warum hast die Sachbearbeiterin nicht gefragt?
Fortitude oneam 04.09.2017 | 19:51
Hallo Meiermax, das ist ein Begriff der ausschließlich Intern der DRV genutzt wird. Hilft Ihnen nicht wirklich weiter. Die Abteilung Leistungskoordination besteht aus den Referaten Versicherung und Rente, Teilhabe und ADV. Nachfolgend sind einige Schwerpunktaufgaben der Abteilung dargestellt. Referate Leistungskoordination Versicherung und Rente sowie Leistungskoordi- nation Teilhabe Die Mitarbeiter der Referate Leistungskoordination Versicherung und Rente sowie Leistungskoordination Teilhabe haben die Aufgabe, die Sachbearbeitung über die gesetzlichen Neuregelungen im Versicherungs- und Rentenrecht sowie im Rehabilitationsrecht zu informieren. Der Informationsbedarf resultiert dabei aus den verschiedenen gesetzlichen Änderungen oder der Rechtsprechung, insbesondere des Bundessozial- gerichts. Im Jahr 2016 beschäftigten sich die Mitarbeiter mit den Auswirkungen des Sechsten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze (6. SGB IV Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG), des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz - FlexiG) sowie des Bundesteilhabegesetzes. Im Vorfeld des Inkrafttretens dieser drei Gesetze wurden Auslegungsfragen erarbeitet und diskutiert. Zu diesen Gesetzen und einer Reihe anderer rechtlicher und organisatorischer Sachverhalte, wie z. B. Ergänzung von Fallgruppen für das Späte Scannen von Rentenakten in der Abteilung Produktion und Service (PuS), haben die Mitarbeiter den sachbearbeitenden Abteilungen die erforderlichen Informationen zur Verfü­ gung gestellt. Sie müssen sich gedulden bis über Ihren LTA Antrag entschieden wird. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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